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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von geisterhome Beitrag anzeigen
    kann ein mod das löschen und die user blocken, wir brauchens hier keine der dreiste lügen verbreitet
    Ich sehe keinen Grund. Ihr habt es widerlegt und dass es sich um „dreiste Lügen“ und nicht um Unwissenheit handelt, sehe ich nicht...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    Ich war letztes Jahr 4 Monate arbeitslos. Wichtig ist, dass man sich sobald man den Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit kennt oder mindestens 3 Monate davor arbeitssuchend meldet. Sonst kann man für einen Zeitraum von max 3 Monaten gesperrt werden.

    Ich hatte zu Beginn ein Gespräch und so in der Mitte. Das zweite war sehr nervig bzw. Zeitverschwendung, weil der nette Herr sich nur unterhalten wollte. 30 Minuten Smalltalk.

    Ich würde mich auf jeden Fall arbeitssuchend melden, da deine Beiträge bei der Ärzteversorgung und der Krankenversicherung übernommen werden. Ansonsten kommen auf dich Krankenversicherungskosten von ca 600€/Monat zu. Das ist glaube ich alles.

    Nebenverdienst lohnt sich nicht. Durch das geringere Einkommen bekommst du zum einen Lohnsteuer zurück. Falls du auf eine Wochenarbeitszeit von mehr als 15h kommst, stehst du dem Arbeitsmarkt in der Woche nicht zur Verfügung. Und so musst du diese Woche KV bezahlen und die komplette Woche wird dir nachträglich vom ALG gestrichen.

    Vorteil ist, falls du nachweisen kannst, dass du mind. 12 Monate regelmäßige Nebeneinkünfte hattest, darfst du in der Arbeitslosigkeit den Durschnittsbetrag ohne Anrechnung auf das ALG weiter erwirtschaften.

    Ich habe aus Spaß und um nicht aus der Übung zu kommen 14,5h/woche als Notarzt verbracht. Finanziell ein Eigentor.

    Zum Thema Urlaub. Muss man bei seinem neuen Arbeitgeber dem Arbeitsamt beantragen. Von einer Sperre in den ersten 3 Monaten weiß ich nichts. Ich habe den Urlaub nicht beantragt und bin einfach 3 und 2 Wochen weg gewesen. Ich hätte es im Falle eines Vermittlungstermins darauf ankommen lassen und mich doof gestellt. Man wird nicht sofort gesperrt.

    Stellenangebote und Bewerbungen: habe ich von Arbeitsvermittlern bekommen aber einfach ignoriert. Habe keine einzige Bewerbung geschrieben und wurde auch nicht gedrängt. Ich hätte zwar schon einen neuen Vertrag, es aber bis einem Monat vor Antritt der Stelle für mich behalten.

    Fazit: würde ich am liebsten jedes Jahr machen. Aber Cave, falls man nicht 12 Monate beschäftigt ist zwischen zwei Auszeiten, werden die Auszeiten zusammengerechnet und man kann ins ALG2 rutschen.

    Noch eine nette Geschichte: habe eine Aufforderung zur Bewerbung als Lagerist im neuen Amazon Großlager für 8€/h bekommen. Der Vermittlerin war es peinlich und hat sich entschuldigt. Es war ein IT Fehler und jeder Arbeitslose in der Stadt hat die Post bekommen



  3. #23
    Registrierter Benutzer
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    Ich kenne es von mehreren Bekannten / Freunden, dass man als Arzt mit Arbeitslosengeld I ein paar Monate in Ruhe gelassen wird, nachdem man persönlich vorgesprochen hat. Habe auch von niemandem gehört, dass sie Angebote zu fremden Disziplinen, geschweige denn Berufsfeldern bekommen hätten.

    Zitat Zitat von lio Beitrag anzeigen
    In Bayern ist das nicht so locker. Die Akademikerabteilung ist halt einfach gelangweilt, ich musste in wenigen Wochen mehrmals persönlich erscheinen bzw. innerhalb von wenigen Tagen schriftlich antworten, warum ich die tollen zugesandten Stellenangebote nicht annehme (irgendwelche orthopädischen Privatpraxen ohne Weiterbildungsermächtigung).
    Hatte wohlgemerkt schon die Zusage in einer anderen Abteilung bei meinem alten Arbeitgeber und hab nur noch auf die Zustimmung vom Personalrat gewartet.
    Äääh, ja. Wen wundert's - Bayern und BW sind bezüglich vieler Aspekte ziemlich ... sagen wir, speziell.



  4. #24
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Darf man überhaupt Notarzt fahren, wenn man arbeitslos ist? Das ist ja im 23c nicht erwähnt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #25
    Diamanten Mitglied
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    30.01.2013
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    Ich habe bei der Ärztekammer eine Privatpraxis angezeigt. War ein Telefonat, nicht mehr. Mein Kammerbeitrag ist dadurch aber gestiegen. Das hatte ich vorher nicht bedacht. Ich habe es bei meinen NEF Standorten so kommuniziert und niemand hatte etwas dagegen.

    Vom Arbeitsamt war es auch kein Problem, solange ich jede Tätigkeit gemeldet habe.



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