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Liebe Foristen,
eine Frage die mich prinzipiell interessiert: Könnte ich, als angstellter Arzt in einer Praxis, mich prinzipiell selber zu einem FA überweisen/mir eine Einweisung ausstellen/mir selber Z.b. Hilfsmittel verschreiben oder spricht da (rechtlich) was dagegen? Ist nur eine theoretische Überlegung. Ebenfalls angstellte Kollegin kam neulich mit nem (Mutter-Kind-)Kurantrag und bat um Durchsicht/Unterschrift, da sie meinte man dürfe das sich selber nicht verordnen.
Liebe Grüße!
S.
Prinzipiell sollte das zulässig sein. Ich könnte mir aber bei Reha-Anträgen vorstellen, daß es der Sachbearbeiter negativ auffasst und es deswegen taktisch unklug sein könnte
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
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Laut unserer erfahrenen Abrechnungskraft ist es Usus in vielen Praxen, Probleme sind ihr nicht bekannt.
Aber ob es von der KV offiziell erlaubt ist, ist eine andere Frage