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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
    Mitglied seit
    16.04.2004
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    Liebe Foristen,
    eine Frage die mich prinzipiell interessiert: Könnte ich, als angstellter Arzt in einer Praxis, mich prinzipiell selber zu einem FA überweisen/mir eine Einweisung ausstellen/mir selber Z.b. Hilfsmittel verschreiben oder spricht da (rechtlich) was dagegen? Ist nur eine theoretische Überlegung. Ebenfalls angstellte Kollegin kam neulich mit nem (Mutter-Kind-)Kurantrag und bat um Durchsicht/Unterschrift, da sie meinte man dürfe das sich selber nicht verordnen.
    Liebe Grüße!
    S.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    15.03.2005
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    Zitat Zitat von Sealwolf Beitrag anzeigen
    Liebe Foristen,
    eine Frage die mich prinzipiell interessiert: Könnte ich, als angstellter Arzt in einer Praxis, mich prinzipiell selber zu einem FA überweisen/mir eine Einweisung ausstellen/mir selber Z.b. Hilfsmittel verschreiben oder spricht da (rechtlich) was dagegen? Ist nur eine theoretische Überlegung. Ebenfalls angstellte Kollegin kam neulich mit nem (Mutter-Kind-)Kurantrag und bat um Durchsicht/Unterschrift, da sie meinte man dürfe das sich selber nicht verordnen.
    Liebe Grüße!
    S.
    Bei alltäglichem geht das natürlich. Bei BTM-Rezepten sehe ich Probleme.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
    Mitglied seit
    16.04.2004
    Beiträge
    229
    Muhaha, soweit bin ich auch noch nicht



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  4. #4
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    31.05.2004
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    Westfalenpott
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    15.951
    Prinzipiell sollte das zulässig sein. Ich könnte mir aber bei Reha-Anträgen vorstellen, daß es der Sachbearbeiter negativ auffasst und es deswegen taktisch unklug sein könnte
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    30.01.2013
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    Laut unserer erfahrenen Abrechnungskraft ist es Usus in vielen Praxen, Probleme sind ihr nicht bekannt.

    Aber ob es von der KV offiziell erlaubt ist, ist eine andere Frage



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