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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    ehem-user-05-02-2021-1503
    Guest

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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Wenn es in´s Clearingverfahren geht und die Selbständigkeit nicht anerkannt wird, bist du in der Regel die Dienste los. Das Hauptproblem liegt dann beim Auftraggeber.
    Meinst du damit, dass ich ab dann einfach keine Dienste mehr machen kann? Aber wie soll denn das ganze Poolarztsystem dann überhaupt funktionieren?


    Hm und ich müsste die Befreiung ja für jeden einzelnen Dienst beantragen, den ich übernehme, weil für jeden Dienst ein separater Vertrag zustande kommt. Ist das wirklich so? Das kommt mir extrem umständlich vor..



  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Du kannst sie ärgern und für jeden einzelnen dienst einen Antrag stellen. In der Regel reicht aber ein Antrag pro Auftraggeber bei gleichartigen Diensten.
    du wirst schlichtweg keine Aufträge bekommen.
    Ähm ja, das Poolaztsystem wird damit zerstört. Hat bei den Notärzten ja auch super funktioniert. Dann können halt die Praxisinhaber die Dienste wieder selber besetzen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #13
    ehem-user-05-02-2021-1503
    Guest
    Das klingt ja alles ganz jämmerlich....
    Aber bis das durch ist kann ich fröhlich Dienste machen, muss nicht in die DRV einzahlen und mir kann auch nix passieren, oder?

    Wie ist es denn bei euch Notärzten? Ich war immer der Meinung, dass ein Großteil der Notärzte das selbständig macht - so auch mein ehemaliger Chef seit 20 Jahren.



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    In die DRV musst du so oder so nicht einzahlen. Du musst nur den Befreiungsantrag stellen.

    Notärzte sind angestellt oder scheinselbständig sozialversicherungsfrei nach §23c SGB IV
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #15
    ehem-user-05-02-2021-1503
    Guest

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    Scheinselbständig klingt illegal ^^
    Naja, wir werden es ja sehen, jetzt fang ich erstmal an

    Danke dir für die vielen Antworten!



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