BISHER war das auch kein Problem. BISHER (also so bis vor 3 Jahren) sind Notärzte auch noch selbständig gefahren. BISHER gab es auch noch honorarärzte, die als selbständige Tätigkeit in Krankenhäusern Schichten übernommen haben. Das ist nun mal vorbei. Die DRV hat eine Runde wilde Sau gespielt und alle Notärzte, die nicht in einem Angestelltenverhältnis gefahren sind, als scheinselbständig eingetuft. Damit war aber in manchen Gegenden die Notarztversorgung nicht mehr sichergestellt oder zumindest gefährdet. Desegen wurde der §23c SGB IV aus dem Boden gestampft. Damit ist man zwar auch nicht selbständig, aber unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungsbefreit. Und da die DRV jetzt kein Geld mehr zu bekommen hat, interessiert die die Scheinselbständigkeit auch nicht mehr. Hauptproblem ist aktuell die Arbeitszeit. Aber wie gesagt- interessiert zur Zeit niemanden.
Parallel hat die DRV angefangen in den Krankenhäusern aufzuräumen. Selbständig als Honorararzt Dienste zu machen geht nicht mehr. Da der 23c aber ausschließlich notärzte im Rettungsdienst betrifft, sind Krankenhausdienste nur noch im Angestelltenverhältnis direkt über das Haus oder über Personalüberlassungsfirmen (sog. Leiharbeit) möglich.
Illegal ist Scheinselbständigkeit nicht direkt.