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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Dann ist die Abteilung nicht gut organisiert was das angeht. Hier habe ich bisher 4 AssÄ/OÄ gesehen die bis kurz vor Entbindung problemlos arbeiten konnten; komplett ohne Patientenkontakt oder Strahlen-/Magnetfeldexposition. Natürlich auch keine Dienste mehr. Saßen halt in einem Befundungsraum fern ab der Patientenwelt und haben Befunde geschrieben... Kann mir kein Fach vorstellen wo das einfacher gehen soll als in der Radiologie.



  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Ich kenn auch eine Chirurgin die das sowas von genossen hat. Keine Dienste mehr, Station ist auch schwierig, denn es könnten ja unvorhergesehene Dinge kommen, oder man müsse Nadeln legen oder oder... Also hat sie mit Nachdruck drauf gedrängt nur noch im OP zu sein...



  3. #13
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Dann ist die Abteilung nicht gut organisiert was das angeht. Hier habe ich bisher 4 AssÄ/OÄ gesehen die bis kurz vor Entbindung problemlos arbeiten konnten; komplett ohne Patientenkontakt oder Strahlen-/Magnetfeldexposition. Natürlich auch keine Dienste mehr. Saßen halt in einem Befundungsraum fern ab der Patientenwelt und haben Befunde geschrieben... Kann mir kein Fach vorstellen wo das einfacher gehen soll als in der Radiologie.
    Same here: Bisher haben alle schwangere Ärztinnen (>6 solange ich mich erinnere) ohne BV ohne Probleme arbeiten können.
    Auch MTRA lies sich organisieren (etwas komplizierter), da gab es z.T. BV auf eigenen Wunsch



  4. #14
    small but dangerous
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    Narkosefachzwerg
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    Kommt auch alles etwas auf das zuständige Amt an
    Hier in BaWü werden z.B. Anträge von Chirurginnen, die weiter operieren wollen, relativ sicher abgelehnt. Kenne 4, die gerne operiert hätten trotz Schwangerschaft und das nicht erlaubt wurde. In Rheinland-Pfalz hab ich mehrere Fälle mitbekommen, wo sie unter Auflagen (Patient gescreent, keine septischen OPs...) in den OP durften.
    In der Anästhesie hab ich auch schon alles gesehen, von normal Narkose machen bis hin zu nicht intubieren dürfen, nur Prämed, oder direkt BV weil alles zu gefährlich eingestuft.



  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Übrigens muss der AG die Beschäftigung einer Schwangeren bei der Gewerbeaufsicht ANZEIGEN (nicht beantragen). Zu dem Antrag gehört auch mindestens das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, durchaus aber auch die komplette Gefährdungsbeurteilung.
    BV auf Wunsch der Schwangeren gibt es nicht.
    BEANTRAGT werden muss z.B. die Beschäftigung nach 20 Uhr.

    Narkosen jeglicher Art werden wohl eher als "unverantwortbare Gefährdung" eingestuft. Operationen auch.
    Stationsarbeit je nach konkreten Gegebenheiten. Auch da können einzelne Tätigkeiten rausgenommen werden (Umgestaltung des Arbeitsplatzes)
    Prämed, Schmerzambulanz etc. wird wohl eher als Verantwortbar eingestuft.

    Die ersten Gewerbeaufsichten haben Leitfäden für das Gesundheitswesen veröffentlicht. Da steht zwar nicht unbedingt jedes Details drin, aber man hat schonmal eine Richtung wie sich die Gewerbeaufsicht das Ganze vorstellt.

    Und im Zweifel ANRUFEN!

    Das Hauptproblem ist, dass die Änderung des Mutterschutzgesetzes von 2018 in der Regel nicht umgesetzt ist. Nämlich dass die Gefährdungsbeurteilung unabhänging von einer Schwangerschaft für jeden Arbeitsplatz gemacht sein muss. Bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft wird dann noch einmal im konkreten Fall geschaut, ob es Besonderheiten gibt, die nicht beachtet wurden. Und dann müssen ja auch die Maßnahmen konkret umgesetzt werden.
    Hat den Vorteil, dass man vorab schon einmal beraten kann wer was machen darf. Vorab vielleicht auch mal mit dem Betriebsrat sprechen, Gewerbeaufsicht fragen etc.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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