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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
    Mitglied seit
    02.10.2010
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Radiologie aufgrund der Strahlenbelastung (müsste man aber im Einzelfall klären, bestimmte Tätigkeiten gehen).
    Wenn du nur Befunde schreibst/freigibst geht das definitiv. Kein Patientenkontakt, keinerlei Strahlenexposition. Sitzendarbeit vor'm PC. ;)



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
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    16.362
    Patientenkontakt dürftest schon haben. Nur eben nicht mit "unverantwortbarem" Risiko.
    Friedliche Patienten ohne besonderes Infektionsrisiko kann man als Radiologe z.B. problemlos für Untersuchungen aufklären.
    Man kann auch als Internist Patienten ohne Infektionsrisiko untersuchen und behandeln. Endoskopie geht regelhaft nicht (aber auch da gibt es Ausnahmen).
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
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    Zusammengefasst: man darf noch arbeiten. Aber es muss klar gestellt werden was man nicht mehr machen darf usw... und das ist der Job des ArbeitGEBERS. Nicht dein Job. Dein Job ist es die Schwangerschaft offiziell mitzuteilen.



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  4. #9
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
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    Semester:
    das war mal...
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    3.752
    Also in der Radiologie ist nicht das Röntgen problematisch (ist am klarsten geregelt, du würdest einfach ein direkt ablesbares Dosismeter bekommen und wenn das 1mSv erreicht hat wäre Schluss). Aufsichtsbehörde macht bei MRT wegen Magnetfeld eher Probleme. Aufklären, befunden, CTs fahren,... alles problemlos möglich.



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  5. #10
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    06.01.2007
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Wenn du nur Befunde schreibst/freigibst geht das definitiv. Kein Patientenkontakt, keinerlei Strahlenexposition. Sitzendarbeit vor'm PC. ;)
    Die mir aus der WBA bekannten Radiologinnen haben weit überwiegend vom Tag 1 an ein BV bekommen, es handelt sich hier um einen Mix aus rechtlichen Vorgaben (Stichwort: Kontrollbereich), belastendem Arbeitsumfeld einschließlich Diensten und problematischen Patientenklientel (quasi das gesamte Haus), also alles an respiratorischen Krankheiten bis hin zur TBC und natürlich auch allen anderen übertragbaren Krankheiten.
    Im Zweifelsfall entscheidet sich der Arzt dann halt für das BV. Ausnahmen wären vielleicht im Rahmen eines Screeningprogrammes denkbar, ohne Strahlenbelastung oder Patientenkontakt, aber das ist in der WB eher selten der Fall.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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