Maßgeblich ist das Mutterschutzgesetz und offenbar ist dein Arbeitgeber seinen gesetzlich geregelten Aufgaben nicht nachgekommen. Er hätte dir nämlich schon bei der Einstellung die Gefährdungsbeurteilung für Schwangere und Stillende bekannt geben müssen (zumidnest dich über wesentliche Punkte unterrichten).
Viele Tätigkeiten im Gesundheitswesen gelten als "unverantwortbar". Schau mal auf der Homepage der Gewerbeaufsicht deines Bundeslandes.
Wenn eine unverantwortbare Gefährdung festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit der Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Befreiung von bestimmten Tätigkeiten, Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder es muss ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dafür ist der ARBEITGEBER zuständig.
Pädiatrie verbietet sich in der Regel aufgrund der Infektionsgefahr. Hängt aber vom Alter der Kinder und deinem Immunstatus ab.
Psychiatrie verbietet sich in der Regel aufgrund der Gefahr, die vom Patientenklientel ausgeht.
Radiologie aufgrund der Strahlenbelastung (müsste man aber im Einzelfall klären, bestimmte Tätigkeiten gehen).
Innere geht mit Einschränkungen, Anästhesie auch.