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Übrigens muss der AG die Beschäftigung einer Schwangeren bei der Gewerbeaufsicht ANZEIGEN (nicht beantragen). Zu dem Antrag gehört auch mindestens das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, durchaus aber auch die komplette Gefährdungsbeurteilung.
BV auf Wunsch der Schwangeren gibt es nicht.
BEANTRAGT werden muss z.B. die Beschäftigung nach 20 Uhr.
Narkosen jeglicher Art werden wohl eher als "unverantwortbare Gefährdung" eingestuft. Operationen auch.
Stationsarbeit je nach konkreten Gegebenheiten. Auch da können einzelne Tätigkeiten rausgenommen werden (Umgestaltung des Arbeitsplatzes)
Prämed, Schmerzambulanz etc. wird wohl eher als Verantwortbar eingestuft.
Die ersten Gewerbeaufsichten haben Leitfäden für das Gesundheitswesen veröffentlicht. Da steht zwar nicht unbedingt jedes Details drin, aber man hat schonmal eine Richtung wie sich die Gewerbeaufsicht das Ganze vorstellt.
Und im Zweifel ANRUFEN!
Das Hauptproblem ist, dass die Änderung des Mutterschutzgesetzes von 2018 in der Regel nicht umgesetzt ist. Nämlich dass die Gefährdungsbeurteilung unabhänging von einer Schwangerschaft für jeden Arbeitsplatz gemacht sein muss. Bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft wird dann noch einmal im konkreten Fall geschaut, ob es Besonderheiten gibt, die nicht beachtet wurden. Und dann müssen ja auch die Maßnahmen konkret umgesetzt werden.
Hat den Vorteil, dass man vorab schon einmal beraten kann wer was machen darf. Vorab vielleicht auch mal mit dem Betriebsrat sprechen, Gewerbeaufsicht fragen etc.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3