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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Narkosen jeglicher Art werden wohl eher als "unverantwortbare Gefährdung" eingestuft. Operationen auch.
    Das stimmt definitiv nicht.
    Im PJ habe ich eine Chirurgin erlebt, welche weiterhin operiert hat (RLP). An meiner ersten Stelle gab es eine Kollegin, welche schwanger in den OP ist (NRW). Außerdem aus sicherer Quelle gehört, dass Chirurginnen offiziell im OP waren (NRW). War teilweise an Auflagen gebunden (Screening, aseptische Patienten, TIVA). Infos gibt es auch unter "Operieren in der Schwangerschaft".
    Auch an meiner ersten Stelle gab es eine schwangere Anä. Hat auch weiter gearbeitet, auch im OP und dort elektive Patienten mit TIVA versorgt.

    Mein Tipp: Vorher informieren was möglich ist und überlegen was man machen möchte.



  2. #17
    small but dangerous
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    Zitat Zitat von Miss_H Beitrag anzeigen
    Das stimmt definitiv nicht.
    Im PJ habe ich eine Chirurgin erlebt, welche weiterhin operiert hat (RLP). An meiner ersten Stelle gab es eine Kollegin, welche schwanger in den OP ist (NRW). Außerdem aus sicherer Quelle gehört, dass Chirurginnen offiziell im OP waren (NRW). War teilweise an Auflagen gebunden (Screening, aseptische Patienten, TIVA). Infos gibt es auch unter "Operieren in der Schwangerschaft".
    Auch an meiner ersten Stelle gab es eine schwangere Anä. Hat auch weiter gearbeitet, auch im OP und dort elektive Patienten mit TIVA versorgt.

    Mein Tipp: Vorher informieren was möglich ist und überlegen was man machen möchte.
    Genau. Es ist tatsächlich vieles möglich, je nachdem wie die zuständige Behörde das so sieht.
    Es gibt auch Bundesländer, in denen Gasnarkosen erlaubt sind, weil man dort die in Deutschland fehlenden Grenzwerte für Sevo und Desfluran durch Werte aus Skandinavien ergänzt hat und Messungen durchgeführt. Dann gibt es wieder andere Regionen, wo die Anästhesistinnen direkt ins BV geschickt werden.
    Ich hab in meinen Schwangerschaften im OP ganz normal intravenöse Narkose gemacht bzw. auf der Intensiv gearbeitet, halt nur Frühdienst und auf Intensiv nie alleine.
    Das Gesetz lässt ja im Detail viel Spielraum.



  3. #18
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Übrigens muss der AG die Beschäftigung einer Schwangeren bei der Gewerbeaufsicht ANZEIGEN (nicht beantragen). Zu dem Antrag gehört auch mindestens das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, durchaus aber auch die komplette Gefährdungsbeurteilung.
    BV auf Wunsch der Schwangeren gibt es nicht.
    BEANTRAGT werden muss z.B. die Beschäftigung nach 20 Uhr.

    Narkosen jeglicher Art werden wohl eher als "unverantwortbare Gefährdung" eingestuft. Operationen auch.
    Stationsarbeit je nach konkreten Gegebenheiten. Auch da können einzelne Tätigkeiten rausgenommen werden (Umgestaltung des Arbeitsplatzes)
    Prämed, Schmerzambulanz etc. wird wohl eher als Verantwortbar eingestuft.

    Die ersten Gewerbeaufsichten haben Leitfäden für das Gesundheitswesen veröffentlicht. Da steht zwar nicht unbedingt jedes Details drin, aber man hat schonmal eine Richtung wie sich die Gewerbeaufsicht das Ganze vorstellt.

    Und im Zweifel ANRUFEN!

    Das Hauptproblem ist, dass die Änderung des Mutterschutzgesetzes von 2018 in der Regel nicht umgesetzt ist. Nämlich dass die Gefährdungsbeurteilung unabhänging von einer Schwangerschaft für jeden Arbeitsplatz gemacht sein muss. Bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft wird dann noch einmal im konkreten Fall geschaut, ob es Besonderheiten gibt, die nicht beachtet wurden. Und dann müssen ja auch die Maßnahmen konkret umgesetzt werden.
    Hat den Vorteil, dass man vorab schon einmal beraten kann wer was machen darf. Vorab vielleicht auch mal mit dem Betriebsrat sprechen, Gewerbeaufsicht fragen etc.
    Bzgl BV auf Wunsch: offiziell nicht, die meisten Gynies sprechen aber bei Angabe von entsprechender Belastung auf Wunsch der Schwangeren ein BV aus... geht also schon (nur Quelle des BV ist dann eine andere).
    Tragzwerg hat die größte Einschränkung ja schon genannt: der lokale Ansprechpartner.
    Hier hat es auch mehrere Telefonate gebraucht bis der Wunsch auf Genehmigung Spätschicht auf Wunsch einer schwangeren Kollegin genehmigt wurde: war ihr mit Übelkeit am morgen viel lieber (13 - 21 Uhr) als die Frühschicht...



  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Die Gynnies sind da sehr zurückhaltend geworden- gibt nämlich gerne mal Ärger mit der KK, Regress und so. Die Patientinnen werden dann oft zu uns Betriebsärzten geschickt. Wobei wir zwar BV aussprechen dürfen (darf eh jeder Arzt), aber eigentlich nicht so ganz zuständig sind.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #20
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Regress ist das Stichwort. Meine in der Gyn niedergelassenene Freundin hat letztes Jahr rückwirkend für zwei Jahre oder so lustige Kämpfe diesbezüglich ausfechten dürfen. Mittlerweile gibt sie deshalb grundsätzlich kein Bv mehr, verweist an den Betriebsarzt und schreibt dann halt sonst krank.



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