Mein gyn hat das mit bv und au auch unterschieden. Au gab's bei gesundheitlichen Problemen (kotzen, usw.), bv nur wenn der Arbeitsplatz nicht schwangerschaftstauglich umgemodelt werden konnte (bei angestellten Zahnärztinnen ist das nicht möglich). Bei mir wurde das bv vom gewerbeaufsichtsamt nochmal bestätigt.