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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von febee
    Registriert seit
    09.07.2007
    Ort
    Oberbayern, dann im Herzen vom Ländle
    Semester:
    22
    Beiträge
    213

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    Hi
    Wäre es möglich 100% in einer Klinik tätig zu sein und für 1 WE oder 2-3 Nächte in einer anderen Klinik Dienste zu übernehmen? Wahrscheinlich muss man die Genehmigung der Hauptklinik haben? Arbeitsrechtlich überhaupt möglich? Würde es dann als Honorararzt gelten?



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

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    Grundsätzlich ja, aber es gelten die Regeln des Arbeitszeitgesetzes und die Dienste gehen nur im Angestelltenverhältnis oder über Leiharbeit.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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