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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Ich hatte dein erstes Posting offensichtlich nicht genau genug gelesen. Da stand "Uni" und darum dachte ich, auch die Stelle sei an der Uni. Das ist aber nicht mal ne Uni? Dann finde ich 2 Jahresvertrag schon ungewöhnlich - zumindest in meiner Umgebung gibts das in der Inneren nicht in in nicht-universitären Häusern.

    Was einem im Vorstellungsgespräch erzählt bekommt, sei es nun bezüglich Rotationen oder anderes, darf man nicht glauben. Da würde ich versuchen, mal noch weitere Informationen zu bekommen. Natürlich wird auch von assistenzärztlicher Seite (z.B. bei Hospitation) teilweise gelogen was das Zeug hält.



  2. #12
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    2 Jahre? Das ist doch Luxus. Bei mir (Augenheilkunde, Uniklinik in beliebter Großstadt) ist es 1 Jahr, bei meiner Freundin (Derma, Uniklinik in beliebter Großstadt) sogar 6 Monate (und sie ist nicht einmal Berufsanfängerin). Aber letztendlich macht deine Bekannte Innere in einem kommunalen Haus - mit oder ohne Befristung, als ob die auf die Stelle angewiesen wäre nach 2 Jahren...



  3. #13
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    Die Stelle mit 2 Jahren Vertrag ist in einer Uniklinikstadt aber das Krankenhaus ist keine Uniklinik. Ich denke wegen der Lage deshalb nur 2 Jahren.
    Luxus ist das nicht, weil in der Umgebung noch andere unbesetzte Stellen gibt's mit befristet bis Facharztweiterbildung.



  4. #14
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    Generell sind unbefristete Verträge zu bevorzugen, aber die kriegt man als Assistenzarzt kaum, mein Arbeitsvertrag Innere Medizin in einem peripheren Haus war befristet für die Weiterbildung (die ich nicht gemacht habe in der Inneren Medizin). Meist ist es in der Inneren mehr als 2 Jahre, da das Fach unter Interessentenmangel leidet bei eher harten Arbeitsbedingungen (aus meiner Sicht).

    befristete Verträge haben vor allem als Nachteil die Befristung: Ist der Chef unzufrieden, hat die Abteilung zu wenig Pat. , hat das KH Geldsorgen--> nach 2 Jahren kann einfach Schluss gemacht werden, wenig Sicherheit z.B. bei Familie, Kindern, Haus vor Ort; wenn man verlängert werden möchte, wird man ein konservativ-angepasstes Verhalten an den Tag legen, wenn es gilt Kröten zu schlucken z.B. keine Rotation, alleine auf der Station bei zu vielen Patienten usw. , gefällig sein

    Dieser Nachteil wird vom Gesetz aufgewogen mit einer praktischen Unkündbarkeit nach der Probezeit für die Zeit der Befristung.


    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    irgendwelchen unerträglichen Änderungen am Arbeitsplatz nicht in annehmbarer Zeit weggehen können. In so einem Fall kann es sein, dass man sich als Berufserfahrener mit befristetem Vertrag *weniger* erpressbar macht als mit unbefristetem.
    Jo selbst wenn man 1/2 Kündigungsfrist hat, und man weg möchte, ist das schon nachteilig. Es gibt immerhin noch die Möglichkeit eines Auflösungsvertrags. Je nach Verlauf wird man das bestimmt angeboten bekommen
    Für mich habe ich beschlossen: Wenn ich krank werde von meinem Arbeitsplatz, werde ich das nicht über mich ergehen lassen. Gesundheit ist zu kostbar.

    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Auf die Idee ist keiner meiner Chefs gekommen, obwohl zu meiner Zeit Stellen in meinem Fach eher noch rar und schwer zu bekommen waren. Mit zwei Jahren Erfahrung nimmt einen jeder neue Chef mit Kusshand - es sei denn, man ist faul, dumm oder hat sich als untalentiert rausgestellt.
    Manche Abteilungen/Chefs suchen auch explizit Anfänger für einfache, unbeliebte Tätigkeiten wie Stationsarbeit, wenn z.B. viele fortgeschrittene Assistenten und Fachärzte in der Abteilung sind; Ein fortgeschrittener Assistent KANN zwar Stationsarbeit machen, würde aber lieber in der Funktionsabteilung/OP sein, um seine Weiterbildung abzuschließen.
    Geändert von daCapo (06.02.2020 um 10:59 Uhr)



  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von Erdbeermond
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    Befristete Verträge als Assistent an nicht-Unikliniken sind zulässig, wenn der Chef nur über eine bestimmte Weiterbildungszeit verfügt.
    Beispiel: Chef verfügt über 2 Jahre weiterbildungsermächtigung, also darf er dich auch für zwei Jahre befristen (wenn man zum Zwecke der Weiterbildung in Fach Xy eingestellt wird und das so auch im Vertrag steht). Er darf dich aber nicht für ein Jahr befristen. Also mindestens so lange wie die Weiterbildung geht, aber nicht kürzer. Länger ist natürlich erlaubt, bringt einem selbst ja aber auch nicht viel.
    Wirst du einfach nur so als Arzt eingestellt, nicht zum Zweck der Weiterbildung, dann muss die Befristung wohl einen Grund haben, wie z.b Schwangerschaftsvertretung o.ä.
    Da kann man sich aber z.b. Beim Marburger Bund oder auch bei der Ärztekammer beraten lassen.
    Bei der Ärztekammer gibt es auch eine Datenbank, wo man nachschauen kann, ob der Chef eine weiterbildungsermächtigung hat und wie lange die geht.



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