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Befristete Verträge als Assistent an nicht-Unikliniken sind zulässig, wenn der Chef nur über eine bestimmte Weiterbildungszeit verfügt.
Beispiel: Chef verfügt über 2 Jahre weiterbildungsermächtigung, also darf er dich auch für zwei Jahre befristen (wenn man zum Zwecke der Weiterbildung in Fach Xy eingestellt wird und das so auch im Vertrag steht). Er darf dich aber nicht für ein Jahr befristen. Also mindestens so lange wie die Weiterbildung geht, aber nicht kürzer. Länger ist natürlich erlaubt, bringt einem selbst ja aber auch nicht viel.
Wirst du einfach nur so als Arzt eingestellt, nicht zum Zweck der Weiterbildung, dann muss die Befristung wohl einen Grund haben, wie z.b Schwangerschaftsvertretung o.ä.
Da kann man sich aber z.b. Beim Marburger Bund oder auch bei der Ärztekammer beraten lassen.
Bei der Ärztekammer gibt es auch eine Datenbank, wo man nachschauen kann, ob der Chef eine weiterbildungsermächtigung hat und wie lange die geht.