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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Ich hatte bis jetzt auch nur befristete Verträge in der Weiterbildung zum FA Allgemeinmedzin. Innere waren es auf 3 Jahre befristet, danach bin ich gegangen, chirurgische Praxis befristet auf 6 Mo, Allgemeinarztpraxis befristet auf 1,5 Jahre. Ich fand es nicht schlecht, man wusste woran man ist. Ich musste keine Kündigung schreiben, und konnte planen wohin es gehen wird und soll.
    Und nach der Elternzeit da einmal der Vertrag ausgelaufen ist, war es auch kein Problem sich arbeitslos zu melden (um 2 Monate zu überbrücken), da man ja nicht selbst gekündigt hat.



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    3.731
    Das mit dem "Gehen-Können" kann ein Vorteil sein. Das mit der Erpressbarkeit ist halt schon eine fiese Sache. Und alleine schon wenn einem regelmäßig das Gefühl vermittelt wird, dass eine Verlängerung nicht sicher ist, kann das ein ziemlicher Stressfaktor sein. Umso mehr umso mehr Menschen man mit dem Gehalt ernähren will.
    Leider ist es vor allem in der Weiterbildungszeit "üblich" befristete Verträge abzuschließen. In allen bisherigen Krankenhäusern in denen ich mich beworben hab oder ein Vorstellungsgespräch hatte oder gearbeitet hab, haben ausschließlich befristete Verträge für die Weiterbildung. Ich selbst hatte befristete Verträge "mit Sachgrund" und "ohne Sachgrund".



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    16.362
    Ich hab ja auch zur Zeit einen befristeten Vertrag- läuft über 3 Jahre, nämlich Weiterbildungszeit plus 6 Monate Puffer für die Prüfung. Bisher wurden alle verlängert, die bleiben wollten. In dem Fall liegt das größere Risiko beim Chef. Danach gibt es grundsätzlich unbefristete Verträge.

    Wir haben jetzt das Problem, dass wir eine MFA als Schwangerschaftsvertretung verlängern wollen, aber nicht können weil Befristungen begrenzt sind.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Ein Vorteil im TVÄ/VKA ist, dass befristete Verträge von Arbeitnehmer nach mehreren Jahren Berufserfahrung deutlich früher gekündigt werden können als unbefristete Verträge. Im TVÄ/VKA wird bei unbefristeten Verträgen auch die Vorbeschäftigung bei anderen Arbeitgebern mit TVÄ/VKA als Beschäftigungszeit, die für die Kündigungsfrist wesentlich ist, angerechnet. Bei befristeten Verträgen nicht. Aus diesem Grund habe zum Beispiel ich bewußt einen befristeten Arbeitsvertrag gewünscht - ich hätte sonst nach der Probezeit 1/2 Jahr Kündigungsfrist zum Quartalsende gehabt, sprich bei sich ergebenden Entwicklungschancen oder bei irgendwelchen unerträglichen Änderungen am Arbeitsplatz nicht in annehmbarer Zeit weggehen können. In so einem Fall kann es sein, dass man sich als Berufserfahrener mit befristetem Vertrag *weniger* erpressbar macht als mit unbefristetem.

    Außerdem fand ich, wie andere Leute es auch schon angesprochen haben, befristete Verträge auch deshalb schick, weil man dadurch nicht kündigen muß. Wenn man gehen will, verlängert man einfach seinen Vertrag nicht. Das gibt etwas weniger verletzte Herzen als eine Kündigung abzugeben. Jedenfalls wenn man es einigermaßen rechtzeitig ankündigt und nicht einfach am ersten Tag nach Auslaufen des Vertrags nicht mehr zum Dienst kommt. Chef, Dienstplaner und auch die Geschäftsführung haben es nämlich erstaunlich oft überhaupt nicht auf dem Schirm, wann die Verträge irgendwelcher Assistenzärzte auslaufen, so dass man sich meistens selbst rechtzeitig darum kümmern muß, wenn man eine Verlängerung will.

    An der Uni ist der Sinn der befristeten Verträge allerdings tatsächlich natürlich in erster Linie, die Assistenten an der Leine zu halten, zu verhindern, dass sie Überstunden aufschreiben, Fortbildungen bezahlt bekommen wollen oder ähnliches. 2-Jahres-Verträge für Weiterbildungs-Assistenten sind an der Uni (zumindest in der Inneren) absolut üblich bzw. zum Teil sogar eher großzügig. Ich hatte an der Uni mehrere 6-Monats-Verträge und weiß das gleiche auch von vielen anderen. Verlängert wird in der Regel, aber man weiß es eben nie. Habe mehrfach erlebt, dass bei Angestellten, die krank wurden, der Vertrag natürlich nicht verlängert wurde. Außerdem ist natürlich die Nicht-Verlängerung von Verträgen eine bequeme Möglichkeit, Personal abzubauen.



  5. #10
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    Sie hat sich gleichzeitig noch eine andere Stelle angeguckt, die leider nicht viel verprechend klingt
    Chef ist neu, wenige OÄ und viele Assistenten, die neue Mitarbeiter werden von erfahrenen Assistenzärzte eingearbeitet, schlechte Weiterbildung, selten in der Funktion, Überstunden werden durch Bezahlung ausgeglichen, nur halbe Ausbildungszeit auf der Intensiv( aä nach 2-3 Jahren können wieder ZVK legen noch intubieren richtig lernen, alte Geräre stehen zur Verfügung)

    Die 2 Jahre Vertragsklinik sieht viel versprechender aus mit 1 Jahr Intensiv, 2 Jahren auf ein spezielles Station ( Gastro oder Kardio oder Nephro oder Onko) dennach rotiert man für halbes Jahr auf den anderen internistischen Stationen und der Chef meinte nach 5 Jahren hat man den Facharzt.
    Meine Freundin ist genau wie ich also plant demnächst Ihre eigne Familie und ich frage mich wie die den Arbeitsvertrag verlängern werden, wenn sie nach 6/7 Monaten Schwanger wird. Oder was wenn der ein oder der andere aä oder OA Problem mit ihr hat das heißt in dem Fall raus.



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