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Hallo,
Ich habe für 1,5 Jahre nach dem Studium in der Schweiz gearbeitet und bin jetzt wieder in Deutschland. Nun hat mir die Ärztekammer (Niedersachsen) geschrieben, dass ich mich aufgrund meiner ärztlichen Einkünfte aus dem Jahr 2018 für die Beitragszahlung selbst einstufen soll. Ich habe dort eine E-Mail hingeschrieben, die wollen tatsächlich, dass ich meine Einkünfte aus der Schweiz als Basis nehme. Da habe ich aber natürlich viel mehr verdient als ich es in Deutschland tue (und die nächsten Jahre tun werde). Ich würde natürlich lieber weniger zahlen Hatte jemand schon das selbe Problem? Und ist es verpflichtend, diese Selbsteinschätzung abzugeben?
Vielen Dank!