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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen! Gibt es hier irgendjemanden, der auf die Mutterschutzfrist vor der Geburt verzichtet hat? Kann man sich stattdessen einfach krankschreiben lassen?

    Das Problem ist v.a. das Mutterschutz nicht als Weiterbildungszeit anerkannt wird...sehr wohl aber bis zu 6 Wochen Krankheitszeit/Jahr. Da ich nach der Elternzeit nur noch 50% arbeiten gehen werde wären das dann direkt schon 3 Monate, die das ausmachen würde.

    Habt/hattet ihr auch so Überlegungen..Frage mich einfach ob das reibungslos funktioniert.

    Vielen Dank schon mal



  2. #2
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    Da in meinem Zeugnis der Arbeitsaustritt vor der Geburt und dann der Arbeitsbeginn nach der Elternzeit als Unterbrechung am Stück vom Weiterbilder vermerkt wurde, wäre es egal gewesen, ob ich krank gemeldet oder in Mutterschutz gewesen bin. Unterbrechung ist Unterbrechung und die wurde konkret festgehalten, außer der Weiterbilder schreibt was anderes ins Zeugnis. Aber warum sollte er das tun?



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich glaube, ich mache mal einen zusammenfassenden Text.

    Du kannst VOR der Geburt bis zum letzten Tag arbeiten. ABER: Dein Arbeitgeber muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung machen und kann dich ins Berufsverbot schicken, wenn es keine sinnvolle Tätigkeit ohne unverantwortbare Gefährdung für dich gibt.
    Ok, du kannst auch einfahc die Schwangerschaft verschweigen- aber dann trägst du das volle Risiko wenn was ist und musst dann auch alles arbeiten (incl. Nachtschichten, Umgang mit infektiösen Patienten, Strahlung etc.)

    Einfach krankschreiben wird dich niemand. Das gibt Ärger mit der KK.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Eben. Warum sollte ein Arzt jemanden krank schreiben der Mutterschutz in Anspruch nehmen kann? Entweder man verzichtet drauf und geht bis zum letzten Tag vor der Geburt arbeiten oder lässt es bleiben... man ist ja freigestellt.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Also meine Gyn hat schon gesagt, dass sie mich krankschreiben würde und auch mein Arbeitgeber hätte kein Problem damit - in beidseitigem Einverständnis - auf die Mutterschutzfrist zu verzichten und dass ich stattdessen krank mache.

    Das wäre schon ein Unterschied - denn wenn ich über AU krank bin, bin ich weiterhin ganz normal angestellt, bekomme mein normales Gehalt und vor allem bekomme ich die Zeit eben angerechnet. Natürlich gibt mein Chef das dann später auch als Arbeitszeit an, bin ja "nur" krank. Sonst wäre das tatsächlich sinnbefreit.

    Und @WackenDoc - es geht hier lediglich um die letzten 6 Wochen VOR der Entbindung, wo ja die Mutterschutzfrist freiwillig ist. Ich bin bereits in der 30.SSW...verschweigen lässt sich da eh nichts mehr ;) War bisher ohne Probleme und ohne Kollision mit dem Mutterschutzgesetz Vollzeit arbeiten. Die letzten 6 Wochen würde ich zwar gerne zuhause bleiben, versuche es aber halt mit der AU zu umgehen, dass mir das nicht anerkannt wird. Wundert mich fast, dass nicht viel mehr diese Überlegung haben.



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