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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Platin Mitglied
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    Du kannst halt einfach arbeiten. Ich habe das bei meiner zweiten Schwangerschaft gemacht. Ich war in der Funktionsdiagnostik eingeteilt, relativ entspannter Job und ich wollte da noch was lernen. Ich habe den Mutterschutz auf zwei Wochen vor ET verkürzt.



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  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Zu meiner Zeit musste jede krankschreibung die länger als zwei Wochen war, bei der WB-Zeit als Unterbrechung angegeben werden. Die Mutterschutzzeit wurde auch nicht angerechnet. Wieso denn auch, man hat dann ja nicht gearbeitet und entsprechend auch nichts gelernt. Wüsste auch nicht wo da die Benachteiligung der werdenden Mütter wäre, sie dürfen in der Zeit ja arbeiten kommen wenn sie möchten.

    Letztlich möchte die TE über einen Monat WB-Zeit „geschenkt“...
    wenn das Schnelle fertig werden so wichtig ist, vielleicht in Vollzeit wieder einsteigen?



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  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von SusiSorgenlos
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    1.009
    Niedersachsen erkennt Mutterschutz nicht an.....



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.02.2020
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    4
    Ich wollte es eigentlich gar nicht so genau ausführen, aber bei mir verhält es sich in der Tat anders, da ich nicht im KH bin sondern in einer niedergelassenen Praxis. Mein Arbeitgeber muss auf die U2-Umlage ohnehin verzichten, da mein Gehalt von der KV gefördert wird und wieso auch immer keine Umlagen bezogen werden dürfen.
    Ich wohne und arbeite in Hessen und hab wegen Anerkennung der Mutterschutzzeit leider sehr diverse Aussagen erhalten. Von der LÄK bisher überhaupt keine ;)



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  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
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    Bekommst du noch zusätzlich Gehalt vom Praxisinhaber oder geht das alles über die Förderung?

    Kann übrigens auch sein, dass du trotz AU die Zeit nicht anerkannt bekommst. Danach DARFST du ja nicht arbeiten und das wird sich auch aus dem Zeugnis ergeben. Ein findiger Sachbearbeiter könnte auf die Idee kommen, dass du vorher auch nicht gearbeitet hast.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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