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  1. #21
    Diamanten Mitglied
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    Ich finde es höchst seltsam, dass aufgrund Benachteiligung schwangerer die 6 Wochen Mutterschutz angerechnet werden sollten, und das aber gleichzeitig nicht bundesweit einheitlich ist - DANN entsteht doch tatsächlich eine ungleichbehandlung. Abgesehen davon dass nicht gearbeitet eben nicht gearbeitet ist, und aus egal welchen Gründen eigentlich nicht zählen sollte.

    Bei mir stand es so auf dem Logbuch oder Antrag auf die Prüfung, dass versichert wird, dass es außer den angegebenen (eben wg Babypause) und Jahresurlaub oder Krankheit längstens 2 Wochen keine Unterbrechungen gab. Keine Ahnung ob das überhaupt wer prüft. Ist halt quasi Urkundenfälschung, mir wäre das Risiko zu hoch, da wegen falschangaben die grad beginnende berufliche Laufbahn aufs Spiel zu setzen.
    Es kann ja auch keiner was dafür, krankheitsbedingt monatelang auszufallen, trotzdem hat dann keine Weiterbildung stattgefunden und kann dann auch nicht angerechnet werden.



  2. #22
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Vielleicht gibt es ja Vorgaben, die die ÄK gegenüber den Weiterbildungsermächtigungen kommuniziert.
    Also ob es 6 Wochen Abwesenheit insgesamt pro Jahr sind (also egal ob Lehrgänge, Krankheit, Mutterschutz) oder ob das 6 Wochen Krankheit PLUS irgendwas sind. Wie was genau gegengerechnet wird.
    Vermutlich sind das die üblichen 6 Wochen Krankheit und der Rest ist Kulanz.

    Das ist halt das Problem, dass jede ÄK eigenständig ist und selber entscheiden kann. Jede LÄK hat ja auch unterschiedliche Weiterbildungsordnungen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



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