Vielleicht gibt es ja Vorgaben, die die ÄK gegenüber den Weiterbildungsermächtigungen kommuniziert.
Also ob es 6 Wochen Abwesenheit insgesamt pro Jahr sind (also egal ob Lehrgänge, Krankheit, Mutterschutz) oder ob das 6 Wochen Krankheit PLUS irgendwas sind. Wie was genau gegengerechnet wird.
Vermutlich sind das die üblichen 6 Wochen Krankheit und der Rest ist Kulanz.
Das ist halt das Problem, dass jede ÄK eigenständig ist und selber entscheiden kann. Jede LÄK hat ja auch unterschiedliche Weiterbildungsordnungen.