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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    09.02.2020
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    Ja, das wäre wahrscheinlich das Beste.
    Danke Kandra! Würde mich über noch mehr solcher Angaben freuen um mal so ein breiteres Meinungsbild zu haben wie es läuft, ganz unabhängig von der Bewertung davon...
    Gibt es eigentlich so Interventionalisten für z.B. Herzkathether oder Schlaganfälle, die tatsächlich nicht im Haus sind, womöglich erst in über 30 min da sind? Hab bisher nur in nem kleineren Haus gearbeitet und von da ging es für die Pat dann meist an die Uni nachts, wo dann jemand vor Ort war...



  2. #7
    Dunkelkammerforscher
    Registriert seit
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    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.740
    Zitat Zitat von EndlichFacharzt Beitrag anzeigen
    Ja, das wäre wahrscheinlich das Beste.
    Danke Kandra! Würde mich über noch mehr solcher Angaben freuen um mal so ein breiteres Meinungsbild zu haben wie es läuft, ganz unabhängig von der Bewertung davon...
    Gibt es eigentlich so Interventionalisten für z.B. Herzkathether oder Schlaganfälle, die tatsächlich nicht im Haus sind, womöglich erst in über 30 min da sind? Hab bisher nur in nem kleineren Haus gearbeitet und von da ging es für die Pat dann meist an die Uni nachts, wo dann jemand vor Ort war...
    Interventionen: Hab 30min Anfahrt... las mich deshalb bei passender Klinik (schwere Aphasie, Neglect, hochgradige Hemi,...) noch vor CT informieren und fahr los. Wenn es Blutung ist drehe ich halt 10min später wieder um... Ziel sollte sein 20min nach Entscheidung zur Intervention im Haus zu sein bei uns



  3. #8
    Banned
    Registriert seit
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    unterm Bett
    Semester:
    altes Häschen
    Beiträge
    1.937
    Grundsätzlich ist eine Rufbereitschaft nicht mit einer Einschränkung vereinbar. Anfahrtszeiten bis zu einer Stunde muss der Arbeitgeber akzeptieren. Verlangt der Arbeitgeber eine kürzere Zeit, muss entsprechend Bereitschaftsdienst angeordnet werden; dann darf der Arbeitgeber die Reaktionszeit festlegen, muss halt aber auch die gesamte Zeit als Arbeitszeit werten, mit entsprechenden Konsequenzen bei der Bezahlung und dem Freizeitausgleich.



  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Registriert seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    Eine Frist zwischen 30 und 45 Minuten darf der Arbeitgeber anscheinend festlegen, ohne dass es dadurch von Rufbereitschaft zu Bereitschaftsdienst wird.

    https://www.arbeitszeitberatung.de/f...itschaft_1.pdf



  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

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    Es kommt halt sehr auf die Art der Dienste an. Also wer ist vor Ort, was muss in welcher Zeit gemacht werden. Brauchts nur die telefonishce Entscheidung oder die Anwesenheit vor Ort?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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