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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Im Rahmen eines Arbeitsplatzwechsels und auch bald Umzug beschäftigt mich folgender Themenkomplex:

    Gibt es irgendwelche Grundlagen, in denen die Anfahrtszeiten für den Hintergrunddienst bzw auch AA Rufbereitschaftsdienst geregelt sind (wenn nicht im Arbeitsvertrag?)? Oder hangelt man sich da an bislang gefällten Urteilen entlang?

    Oder auch allgemeine Umfrage, wie sind eure Erfahrungen in den verschiedenen Fachdisziplinen? Ist das dann eher homogen im Team oder gibts relevante Unterschiede?



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Hallo und willkommen im Forum

    Wichtig ist erstmal, was im Arbeitsvertrag steht in Bezug auf Arbeit- und Wohnort. Wenn nichts drin steht, kannst du theoretisch auch 200 km entfernt wohnen.

    Die zweite Frage ist: wie ist der Hintergrunddienst definiert? Rufdienste sind dadurch gekennzeichnet, dass eine Dienstaufnahme eine Ausnahme ist und der Freizeit- und Erholungsaspekt hoch ist. Die Zeit bis zur Aufnahme der Arbeit ist in der Rechtsprechung konkretisiert und liegt irgendwo zwischen 30 und 60 Minuten. Wenn der AG zeitliche Vorgaben zur Aufnahme der Arbeit im Rufdienst macht, ist es vermutlich keiner und ich würde das durch einen Anwalt mal prüfen lassen.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke Gersig.

    Okay, ist ja alles mega fallabhängig, deshalb mal ein paar durchgegangen:
    1) geht man mal von einem Chirurgen aus, wie sieht es dann mit dem klassischen Hintergrunddienst aus? In nem Maximalversorger dürfte da Bereitschaftsdienst vorliegen und damit Hintergrund im Haus weil Arbeitseinsatz ja eher Regel als Ausnahme ist oder?
    2) das ganze aber in einem kleineren bis mittleren Haus: da ists es ja dann eher gemischt von der Arbeitbelastung her, bestenfalls telefonisch zu regeln bis zu auch einem oder mehreren Einsätzen im Haus, davon auch gemischt zeitkritisch und wenig zeitkritisch. Wenn es so in meiner Vorstellung Tage gibt wo nix zum reinkommen ist, aber Einsätze jetzt auch keine Rarität sind? Was zählt dann?
    3) um nochmal auf die Zeit zu kommen, sind 30-60 min nicht relativ üppig bemessen für zum Teil zeitkritische Sachen, oder geht man dann eh von Bereitschaftsdienst aus?



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Bei uns gibt es einen Haus-Hintergrund und den Intensiv-Hintergrund. Beide sind nicht im Haus anwesend, kommen aber bei Bedarf rein (passiert den Intensiv-Hintergründen regelmäßig, dem Haushintergrund eher selten). Die Haus-OÄ wohnen teilweisein der Stadt, teilweise aber auch bis zu 40 Minuten entfernt. Der Intensivhintergrund muss innerhalb von 10 Minuten vor Ort sein, unser leitender OA wohnt nicht in der Stadt und schläft dann im Haus.
    Wie deren Dienste genau bezeichnet werden, kann ich nicht sagen.



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Lass es dir am besten in den Arbeitsvertrag schreiben, wann du da sein sollst.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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