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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Bei mir im Haus haben die gynäkologischen OÄ mit Kreißsaal und knapp 1500 Geburten/Jahr eine Rufbereitschaft, vermutlich mit der Vorgabe innerhalb von 10 Minuten im Haus zu sein!
    Die meisten können diese Zeit sogar einhalten, aber eine OA-Kollegin wohnt wesentlich weiter weg und bleibt daher nachts im Haus. Leider hat sie aber keinen Bereitschaftsdienst durchgesetzt, sondern wird zu Rufdienstkonditionen bezahlt und arbeitet in der Regel auch am Folgetag weiter. Meiner Meinung nach würden bei der Arbeitsbelastung nachts auch alle näher wohnenden Kollegen von der Einführung eines BD profitieren.

    Ist nicht mein Bier, das zu ändern.
    Aber sollte die Geschäftsführung auf die Idee kommen, einen zusätzlichen Rufdienst Anästhesie für den KRS einzuführen, wird sie auf wesentlich mehr Widerstand treffen, da meine eigenen Kollegen alle weiter weg wohnen und teils erst nach 45min bis zu 1h im Haus sein können (je nach Verkehrslage).
    Don't be afraid of work - fight it!!





  2. #12
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Wenn das Gewerbeaufsichtsamt das spitzkriegt und kontrolliert gibt's unter Garantie richtig Streß. Gerade Notsectios sind kaum mit einer richtigen Rufbereitschaft zu vereinbaren.



  3. #13
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Wenn das Gewerbeaufsichtsamt das spitzkriegt und kontrolliert gibt's unter Garantie richtig Streß. Gerade Notsectios sind kaum mit einer richtigen Rufbereitschaft zu vereinbaren.
    Richtig. Ich gehe immer gern auf Konfrontation, aber da es (noch) nicht um meine eigene Abteilung geht, werde ich da nix unternehmen.
    Don't be afraid of work - fight it!!





  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Wenn das Gewerbeaufsichtsamt das spitzkriegt und kontrolliert gibt's unter Garantie richtig Streß. Gerade Notsectios sind kaum mit einer richtigen Rufbereitschaft zu vereinbaren.
    Die Kolleginnen und Kollegen, die die kurze Zeit nicht einhalten können, bleiben in diesen Fällen eigentlich immer im Haus. Da achten die Chefs schon drauf. Wenn die vors Arbeitsgericht ziehen würden, dann würden sie in den meisten Fällen individuell Recht bekommen. Macht aber keiner. Die meisten OÄ haben eine AT-Vergütung und lassen sich dieses "Entgegenkommen" bezahlen. Und fahren damit finanziell (fast immer) besser als die Kolleginnen und Kollegen, die tariflich entlohnt werden, sich aber die Arbeitszeiten so aufschreiben wie geleistet.



  5. #15
    Platin Mitglied
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    Soll nicht das Kind nach 10 Minuten da sein statt des Operateurs!?



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