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Hallo,
kann mir vielleicht Jemand weiterhelfen?
Ich habe meine Stelle gekündigt und zu diesem Zeitpunkt noch ca 100 Überstunden. Diese habe ich wegen einer Krankschreibung nicht abbauen können.
Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, diese auszubezahlen - inklusive 15% Zuschlag? Bei mir gilt der Tarifvertrag VKA, aber ich habe hierzu irgendwie nichts Passendes im Vertrag gefunden... Weiß Jemand mehr oder war einmal in derselben Situation?
Danke
Ja, alles ordentlich dokumentiert. Nur hat der AG meine Krankschreibung zum Ende des Arbeitsverhältnisses zwar in der Zeiterfassung dokumentiert, jedoch täglich 8 Stunden von meinen Überstunden abgezogen sowie zusätzlich noch Urlaubstage eingetragen...
Muss der AG diese generell ausbezahlen oder ist dafür ein extra Antrag auf Auszahlung notwendig?
Danke schon mal
Warst du denn als Überstundefrei im Dienstplan vor der AU geführt? Wenn ja, ist es völlig korrekt vom Arbeitgeber, Dir trotz vorliegender AU diese Überstunden "abzuziehen".
Stimmt. Aber natürlich darf der Arbeitgeber nicht ohne Rücksprache mit dir irgendwo Urlaubstage einfach eintragen. Und AU durch Urlaubstage ersetzen geht auch nicht. Urlaubstage bekommt man bei AU zurück. Nur den Freizeitausgleich nicht (auch wenn mir bis heute niemand diese völlig bescheuerte Regelung plausibel erklären konnte).
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)