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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallihallo!

    Ich befinde mich in der Weiterbildung Anästheise und bin gerade dabei, mein Logbuch auf Stand zu bringen.
    Für den Facharzt muss man 25 fiberoptische Intubationen erbracht haben.
    In den Kliniken wird das ja kaum noch gemacht, weil sehr viele Probleme durch die Videolaryngoskopie gelöst werden können, von der wiederum ich auch etliche gemacht habe.

    Jetzt die Frage:
    Zählt im Logbuch als fiberoptische ITN wirklich nur die klassische fiberoptische Wachintubation? Jemand sagte mir, dass die videolaryngoskopischen ITN auch dazu zählen würde (das wäre ja dann alleine schon jede RSI). Stimmt das?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!



  2. #2
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
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    Bronchoskopien kann man da auch mit reinzählen.
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Bille11,
    Danke für deine Antwort!
    Bronchoskopien habe ich noch nicht. Kannst denn beantworten, ob Videolaryngoskopien zählen?



  4. #4
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Im Zweifelsfall solltest du dich an deine zuständige Ärztekammer wenden. Nur die kann dir diesbezüglich eine verbindliche Auskunft geben. Hilft dir ja nicht wenn die ÄK Bayern es manchmal anerkennt, deine ÄK aber nicht.



  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Es hat ja durchaus seinen Sinn, dass das im Logbuch auftaucht...
    Und ich denke, dass wir uns einig sind, wenn ich sage, dass eine Intubationsendoskopie unter erhaltener (!) Spontanatmung etwas anderes ist als eine RSI.
    Um deine Frage zu beantworten: Praktisch brauchst du nur jemanden, der dir am Ende deiner Weiterbildungszeit das Logbuch unterzeichnet.

    Ich lass das mal hier stehen: https://www.thieme-connect.de/produc.../s-0042-102798
    I can't fix stupid but I can sedate it.



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