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Hallo ihr Lieben,
ich beginne kommende Woche meine erste Stelle in der Inneren in einem mittelgroßen Haus. Zur Vertragsbesprechung wurde mir bereits ein Formular vorgelegt in dem ich zustimme zur "Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auch ohne Ausgleich auf über 10 Stunden pro Werktag bzw. über 48 Stunden pro Woche".
Ich freue mich sehr in dem Haus und der Abteilung anzufangen, da alle dort sehr nett sind und mir das Klima gut gefällt, sowie im Stationsalltag wohl selten Überstunden anfallen. Diese opt-Out Vereinbarung käme wohl auch erst zur Anwendung wenn ich Dienste mache (sprich dann in 6 Monaten).
Da es sich allerdings um meine erste Stelle handelt, kann ich nicht abschätzen welche Konsequenzen meine Unterschrift haben kann? Sage ich einfach zu, dass ich bereit bin mehr zu arbeiten ohne dafür bezahlt zu werden?
Ich würde mich über eure Erfahrungen freuen.
Lg
Felix
Nicht mit offenem Mund fahrradfahren
So verstehe ich das nicht. Ausgleich im Sinne von FZA ist gemeint. Die Überstunden musst du ja trotzdem nach TVÄ bezahlt bekommen. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du den Vertrag vom Berufsverband prüfen lassen (wenn du Mitglied bist).
Das bedeutet, dass Du bereit bist frei gegen Geld zu tauschen (vereinfacht gesagt).
Zitat von Evil
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Auch wenn mir jetzt sicher gleich wieder eine Kritikwelle entgegenschlägt: Ich würde es unterschreiben und als gutes Zeichen ansehen. Immerhin besagt es, dass man bereit ist, auch mehr als 10 Stunden am Tag zu erfassen und zu bezahlen, wenn so viel Arbeit anfällt. In anderen Häusern fällt das einfach unter den Tisch.