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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ähm- das ist eher für Dienste mit weniger Freizeitausgleich. Nicht um die täglichen Überstunden.
    hm okay. so ganz habe ich noch nicht verstanden, wofür man das dann braucht. kannst du mir mal eine konstellation nennen, in der diese opt-out regelung relevant wird? vermutlich, wenn dienste nicht als bereitschaftsdienst deklariert sind!?



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  2. #12
    Platin Mitglied
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    Weil man laut Arbeitszeitgesetz im Mittel maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten darf. Nur wenn man eine Erklärung wie Opt-Out unterschreibt, darf mehr gearbeitet werden. Dabei gilt Anwesenheitszeit gleich Arbeitszeit, das heißt v.a. mit 24-Stunden-Diensten würde man schnell die erlaubten durchschnittlichen 48 Stunden sprengen, wenn man nicht regelmäßig FZA bekommt zusätzlich zum Tag nach Dienst.



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    hey, vielen Dank für eure Antworten. Ich hatte das Glück, dass ich nochmal einige zukünftige KollegInnen befragen konnte und werde wohl wahrscheinlich unterschreiben. Es scheint genau so zu sein, wie von euch oben beschrieben.
    Nicht mit offenem Mund fahrradfahren



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