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Ich will den anderen Thread nicht zerschießen. Aber noch ein paar Hintergrundinfos zu Berufskrankheiten und Corona.
Infektionskrankheiten sind eine Besonderheit in der Unterscheidung BK/Arbeitsunfall. Nämlich weil die Infektionskrankheiten explizit in der Berufskrankheitenliste genannt sind.
Jetzt kommt ein wichtiger Knackpunkt: Damit eine Berufskrankheit eine Berufskrankheit ist, muss das Risiko in der fraglichen Berufsgruppe doppelt so groß sein wie in der Bevölkerung. Treffen die Prognosen ein und es erkranken 70% der Bevölkerung, kann diese Verdoppelung zumindest nicht in der Gesamtheit der Berufsgruppe erreicht werden.
Man kann es also erst am Ende genauer sagen. Interessanter werden dann Subgruppenanalysen z.B. nach Alter, Ausmaß der Exposition, Berücksichtigung von Vorerkrankungen.
Wichtig ist das Ganze weniger für die normal durchgemachte Krankheit, sondern für Folgeschäden und schwere Verläufe.
Da geht es nämlich um Rentenzahlungen und ggf. spezielle Rehas etc. Die Behandlung selber wird weniger das Problem sein.
Melden kann den Verdacht auf Berufskrankheit JEDER! Auch Betroffene und Angehörige. Meldet der Betroffene, ist das formlos möglich und es entfällt die Bedingungen "BEGRÜNDETER Verdacht". Der ist bei der ärztlichen Meldung erforderlich. Entscheidet man sich für die ärztliche Meldung, kann das JEDER Arzt melden, nicht nur der behandelnde oder der Betriebsarzt.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3