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  1. #1726
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
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    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    Aber auch hier stellt sich wieder die Frage wie genau sie das denn dann bitte umsetzen wollen. Prügelt mich die Polizei dann ins Corona-Zimmer?
    Beuge- oder Erzwingungshaft vielleicht ? Wobei ich lieber noch das Nehmen würde anstatt ohne Schutzkleidung zu arbeiten.
    Geduld ist eine Tugend.
    Aber warum dauert alles immer so lange?

    Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
    "Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
    Und siehe da es kam schlimmer.



  2. #1727
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    @Flauscheding
    Natürlich können sie das. Blutentnahme durch den Polizeiarzt? Haft?



  3. #1728
    Diamanten Mitglied
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    Da gibts noch ein viel größeres Druckmittel: bei einer entsprechenden Verurteilung könnte die Approbation flöten gehen.



  4. #1729
    Oberpropofolist
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    Zitat Zitat von Flauscheding Beitrag anzeigen
    Die ersten 20 Artikel der Grundrechte können nicht angetastet oder durch andere Gesetze eingeschränkt werden.
    Körperliche Unversehrtheit ist Artikel 2 路*♀️
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 2



    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.



    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



  5. #1730
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
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    Zitat Zitat von Lizard Beitrag anzeigen


    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 2



    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


    Sie können es also, das Signal wäre definitiv das Verheerendste. Ich glaube nicht das die Ärztezahlen in NRW dadurch steigen werden, außerdem stellt sich die Frage ob das ganze nicht am Ende vor dem BVerfG oder dem EuGH angreifbar wäre.

    Ich findes aber mal wieder typisch, erst das gesundheitssystem finanziell auf "Effizienz" trimmen und dann solche Aktionen verwirklichen
    Geduld ist eine Tugend.
    Aber warum dauert alles immer so lange?

    Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
    "Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
    Und siehe da es kam schlimmer.



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