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  1. #1796
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest

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    Das war mir neu, dass Unschuldige ermittelt werden. Herzlichen Dank! Das bedeutet, dass der Job der Strafverteidiger in der jetzigen Situation auch obsolet ist.
    Werden die dann in Zukunft bei ALDI an der Kasse eingesetzt?
    Eine spannende Entwicklung!



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  2. #1797
    LA Avatar von alex1
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    Zitat Zitat von tragezwerg Beitrag anzeigen
    Bei uns leider nicht...fände ich auch sehr interessant, gerade für Mitarbeiter mit Risikofaktoren wäre das ja schon relevant.
    Meine letzte Info von der Hygiene vorgestern war, dass die zur Verfügung stehenden Antikörpertests entweder in der Menge nicht vorhanden seien, um alle Mitarbeiter zu testen (stellt sich nun die Frage, warum man nicht zumindest anfängt, z.B. mit dem Notfallbereich) oder nicht gut validiert sind. Aber in "einigen Wochen" könnte das schon wieder anders aussehen.
    In God we trust, all others must have data.



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  3. #1798
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    1. Wegen Verstoßes gegen Artikel 12 Absatz 2 GG verfassungswidrig, da die Ausnahme nicht greift, eben weil es nicht eine allgemeine und gleiche Pflicht ist, sondern eine konkret bestimmbare Gruppe trifft.
    2. Nein, lässt sich nicht. In dem Fall ist der Staat verpflichtet für ausreichend Schutzausrüstung zu sorgen (die Gedienten werden noch aus der Grundausbildung das Beispiel kennen, dass ein Befehl verbindlich und rechtmäßig ist, wenn in die eigene Richtung geschossen wird, aber unverbindlich und unrechtmäßig wird, wenn man vom gezieltem Feuer festgenagelt ist, weil man dann sicher totgeweiht wäre).

    Man muss sich den Fall mit dem man das Gesetz vor dem Verfassungsgericht angreift gezielt aussuchen. Ideal wäre jemand in Elternzeit ohne Vertrag mit einem ebenfalls systemrelevanten Partner. Die Zulässigkeitshürde ist aber hoch, da man eigentlich den Vollzugsakt abwarten muss, dementsprechend muss man den Fall (die Fälle besser, in NRW ist auch eine Landesverfassungsbeschwerde durch einen anderen Bürger möglich) sorgsam auswählen, damit das Abwarten wirklich unzumutbar wird (ich habe keinen Grundgesetzkommentar zur Hand und kann daher nicht in die Kasuistik gucken).

    Merkwürdig ist auch Absatz 3, weil es arbeitsrechtliche Regelungen trifft, für die der Bund seine Gesetzgebungskompetenz ausgeübt hat. Ein Arbeitsplatzschutz besteht nicht, damit hätte der Arbeitgeber ein Kündigungsrecht. Der Kündigungsrechtsschutzprozess dürfte elendig vertrackt werden.

    Wirklich spannende Fälle ergeben sich aber, wenn man im Nachbarbundesland wohnt, aber in NRW arbeitet und dann über einen Antrag an sein Bundesland einen vor grundrechtswidriger Zwangsarbeit zu schützen die schutzrechtliche Dimension der Grundrechte aktiviert.
    Ich habe einen Blick in einen Kommentar riskiert und ergänze:
    1. Prozessuales: Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde ohne ausgesprochene Verpflichtung dürfte am Subsidiaritätsgrundsatz scheitern. Es wird also das verwaltungsrechtliche Eilverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (hier: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V 1 Alt. 1 VwGO) zu durchlaufen sein. Bei Scheitern wird die Verfassungsbeschwerde eröffnet sein, weil die Verzögerungsschaden durch Abwarten des Hauptverfahrens so immens ist und die Grundrechtsverletzung bereits eingetreten ist.
    2. Wird das Gesetz so beschlossen, dann dürfte es wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot (Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 GG) nichtig sein, weil Zwangsarbeit angeordnet wird ohne die Grundrechtseinschränkung des Artikel 12 Absatz 2 zu zitieren.
    3. Es dürfen ausschließlich herkömmliche Dienstpflichten angeordnet werden. Herkömmlich sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur Hand- und Spanndienste nach der Gemeindeordnung, Pflicht zur Deichhilfe und die Feuerwehrpflicht (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 22, 380, 383; 92, 91, 111). Alle anderen Arbeitspflichten sind damit verfassungswidrig.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  4. #1799
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
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    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Zitat Zitat von Elite RDH Beitrag anzeigen
    Das war mir neu, dass Unschuldige ermittelt werden. Herzlichen Dank! Das bedeutet, dass der Job der Strafverteidiger in der jetzigen Situation auch obsolet ist.
    Werden die dann in Zukunft bei ALDI an der Kasse eingesetzt?
    Eine spannende Entwicklung!
    Offensichtlich hast das Prinzip überhaupt nicht verstanden.
    Also, der Staatsanwalt sieht ein öffentliches Interesse und leitet Ermittlungen ein, entweder gegen unbekannt oder gegen Personen, bei denen Verantwortlichkeit naheliegt. Wenn sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt, werden die Ermittlungen sang- und klanglos eingestellt. Damit sind die Personen, gegen die ermittelt wurde, entlastet.
    Bestätigt sich der Verdacht, wird dann erst Anklage erhoben und ein Gerichtsverfahren eröffnet. Und auch erst dann kommt ein Verteidiger ins Spiel.

    Hast du das jetzt kapiert, oder folgt nur ein weiterer ignoranter Kommentar?
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #1800
    ehem-user-02-08-2021-1033
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    Die StA ist Teil der Exekutive und untersteht dem Justizministerium.
    Ich erinnere da an den Fall eines bayerischen Notarztes, der wegen einer Einsatzfahrt ein Fahrverbot kriegen sollte... es schlug hohe politische Wellen... das Verfahren wurde nach initialem Strafbefehl an eine andere StA abgegeben und sang- und klanglos eingestellt.

    Wichtiger und solidarischer wäre es die Ressourcen aktuell für die harte juristische Durchsetzung der Ausgangsbeschränkungen zu nutzen. Aber das ist an dieser Stelle meine persönliche politische Meinung.

    Das wäre aber das richtige politische Signal.
    Nicht erst keine PSA haben... keine Tests anbieten... und dann die Leistungserbringer unter Verdacht stellen.
    Das geht politisch auch ganz anders.
    Die Justiz dient den Bürgern und ist kein Selbstzweck.



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