Kenne ich nur aus Verträgen, wo keine Weiterbildungsermächtigung besteht. Hier bitte nachhaken. Die Zeit kann und wird (die Ärztekammern lassen sich die Ärbeitsverträge vorlegen!) so höchstwahrscheinlich nicht für die Facharztausbildung anerkannt werden. Wenn man nicht schon FA ist, fällt mir kein Grund ein, sich auf sowas einzulassen.