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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo eine Frage an alle. Wann fängt bei den Ärzten ärztliche Schweigepflicht an. Muss ein Arzt Patient Verhältnis bestehen oder wie ist es z. B. Wenn
    1. Meine Kollegin wurde vor kürzem zu einer vom Gericht anerkannten Dolmetcherin und muss bei den Gerichten Aussagen. Wann greift bei ihr das ärztliche Schweigepflicht an?
    2. Oder privat mit den Freunden
    3. Oder Zw. Ehemann und Ehefrau. Wenn er ihr über seine Erkrankung erzählt. Und sie seine OP Wunden pflegt.
    4. Mein Kollege sagt zur Sicherheit immer egal wer und weshalb er angesprochen wird. Aber ist es wirklich so?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Die Kenntnisse darüber sollte man mit der Approbation erworben haben. Wird das im Studium nicht mehr gelehrt?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Grundsätzlich geht es um die Geheimnisse, die du in deiner Eigenschaft als Arzt erlangt hast. Also Dinge, die man dir erzählt hat, WEIL du Arzt bist.
    Und man muss zwischen rechtlichen und moralischen Fragen unterscheiden.
    Und davon abzugrenzen sind Informationen, die ein Arzt in seiner Funktion als Gutachter erlangt. Bestimmte Informationen dürfen dann weitergegeben werden. Da besteht aber ein ganz anderes Verhältnis zwischen Arzt und zu Begutachtenden.

    Die erste Frage verstehe ich nicht wirklich in dem Zusammenhang. Soll sie irgendwie als ärztliche Sachverständige dolmetschen? Oder als was soll sie dolmetschen?

    Wenn dir Freunde von ihren Krankheiten erzählen, besteht normalerweise kein Arzt-Patienten-Verhältnis. ABER: Du hättest die Info normalerweise nicht, wenn du kein Arzt wärst. Also gibst du diese Informationen nicht weiter. Ggf. sagt man dem Freund, dass er das seinem Arzt erzählen soll.

    Die dritte Frage verstehe ich nicht. Was soll das mit Schweigepflicht zu tun haben?

    Vielleicht schreibst du mal was der Hintergrund der Frage ist statt diesem mysteriösem Rumgerätsel.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Es gibt keine Geheimnisse. Eine vom Gericht anerkannte Dolmetscherin wird z. B. bei den Zwangseinweisungen dazuge
    rufen z. B. in der Psychiatrie. Oder von der Polizei wenn es ein rechtliches Problem besteht. Aber man ist eigentlich gleichzeitig ein Arzt bzw Ärztin. Braucht man da keine Schweigepflicht Entbindung?
    Mit den Freunden alles Klar.
    Bei dem Ehepaar? Ich finde es spannend. Übrigens bin alleinerziehend.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Hä? Was hat das denn jetzt wieder damit zu tun, dass du alleinerziehend bist????
    Was haben jetzt Dolmetscher mit ärztlicher Schweigepflicht zu tun???

    Kannst du dich BITTE mal verständlich ausdrücken?
    Worum geht es dir?
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