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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
    Mitglied seit
    02.10.2010
    Semester:
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  2. #7
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
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    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
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    Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber mussten (private UND berufliche) Dolmetscher eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie 1. wahrheitsgemäß übersetzen und sich 2. an die Schweigepflicht halten müssen. Kann diese Frage schon verstehen, auch wenn Colitis sich umständlich ausdrückt.

    Den Rest verstehe ich auch eher nicht.
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  3. #8
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    15.05.2011
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    München
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    5.996
    Als vereidigter dolmetscher übersetzt du genau das, was derjenige für den du übersetzen sollst, sagt. Wo da die schweigepflicht greifen soll, erschließt sich mir nicht.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
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    16.362
    Ich verstehe die Frage mit den Dolmetschern in diesem Zusammenhang nicht wirklich. Dolmetscher werden verpflichtet, darüber zu schweigen, was sie in ihrer Funktion als Dolmetscher erfahren. Was hat das jetzt mit der ärztlichen Schweigepflicht zu tun?

    Es gibt für Ärzte spezielle Gegebenheiten bei denen die Schweigepflicht gebrochen werden darf. Nennt sich Güterabwägung. Z.B. geplante Straftaten. Bei Sanitätern gibt es immer wieder die Besonderheit, dass sie auch Polizeivollzugsbeamte sein können. Wenn sie als Nebenjob oder im Pratikum im Rettungsdienst arbeiten kann es zu einer Kollision von Pflichten kommen, die rechtlich nicht auflösbar ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #10
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    17.07.2005
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    Balkonien
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    Wenn dir am Kaffeetisch von Großtante Ernas Hämorrhoiden erzählt wird dann fällt das nicht unter die ärztliche Schweigepflicht, wobei sich dann ja die Frage stellt, ob man es weitererzählen will.
    Wenn dir ein Patient in der Klinik von seinem Hämorrhoidenproblem erzählt, dann besteht natürlich Schweigepflicht.
    Und wenn dich dein Nachbar über den Gartenzaun zu deiner ärztlichen Meinung zu seinen Hämorrhoiden befragt, dann hast du eindeutig ein Abgrenzungsproblem das du angehen solltest...



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