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Zitat von
WackenDoc
Es gibt für Ärzte spezielle Gegebenheiten bei denen die Schweigepflicht gebrochen werden darf. Nennt sich Güterabwägung. Z.B. geplante Straftaten..
Die geplanten Straftaten müssen sich dann aber schon akut gegen menschliches Leben richten. Retrospektiv zählte ja noch nicht mal ein selbstmordgefährderter Verkehrspilot dazu. Heute wird man das sicher anders sehen.
War es nicht so, daß auch die Vorbereitung eines Angriffskrieges die Schweigepflicht aufhebt? Also wenn der Patient "morrrrgen um 5.45 wird zurrrrückgeschossen " brabbelt...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"