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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    mich würde interessieren, ob ein FA für Chirurgie, Orthopäde und Unfallchirurgie (FA für Chirurgie in 2010, FA für Ortho/UCH in 2015 erworben), der in der Klinik arbeitet und nicht die Zusatzbezeichnung spez. Unfallchirurgie hat, als Durchgangsarzt tätig werden kann?

    Ich steige durch das Pamphlet der DGUV, inbesondere den Passus 2.4 ("Ärzte mit der Facharztbezeichnung „Chirur-gie“ und der deutschen Schwerpunktbezeichnung “Unfallchirurgie“ werden dem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ gleichgestellt."), nicht so ganz durch..

    Danke und Gruß!
    CP



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ruf doch einfach beim Sachbearbeiter der DGUV an.



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