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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ich lenke den Beitrag mal wieder zurück zum Thema.
    Bis jetzt haben wir nur in Bayern den Katastrophenfall. Im BayKSG ist folgendes festgelegt:
    https://www.gesetze-bayern.de/Conten...ookieSupport=1
    Zitat Zitat von Zitat Zitat von BayKSG
    Artikel 13
    Die nach Art. 11 Abs. 1 zur Kostentragung Verpflichteten können Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Einsätze bei Katastrophen entstanden sind. 2Ansprüche auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen, insbesondere auch des bürgerlichen Rechts, bleiben hiervon unberührt.
    Ich denke damit ist der ganze Verdienstausfall usw. relativ klar. Primär ist ja dein Arbeitgeber für die Bezahlung deines Lohnes zuständig und der soll sich das halt wieder beim "Verpflichter" holen. Beim Infektionssutzgesetz läuft es ja ähnlich. Zumindest hoffe ich das.



  2. #52
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Na ja, bei angestellten Ärzten stand das ja auch nicht wirklich zur Debatte. Niedergelassenen Ärzte hat die KV aber gleich schon im Vorfeld den Stinkefinger gezeigt.
    Ich plädiere auch dafür, in Anbetracht der ernsten Situation, die finanziellen Fragen erst mal hintenan zu stellen. Die Rechung sollte man dann aber hinterher und mit Nachdruck präsentieren.
    Wer schon mal die zweifelhafte Ehre hatte, vor Gericht als Zeuge aussagen zu müssen, als Feuerwehrmann regelmäßig alles stehen und liegen zu lassen oder, noch schlimmer, als Schöffe berufen zu werden, der weiß ganz genau, was von diesen vollmundigen staatlichen Versprechungen von wegen "Verdienstausfall" zu halten ist.
    Kurz: daß diese Sorte Ehrenamt kaum noch einer machen will, hat seinen Grund.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #53
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    fertig! :)
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    Wie ist das denn wenn man keinen Arbeitgeber hat und in Elternzeit, rekrutiert dann das Gesundheitsamt? Wenn man den Katastrophenfall annimmt?
    Und wie Cicely frage ich mich wie das läuft mit gestillten Baby. Was darf man dann machen?



  4. #54
    Registrierter Benutzer
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    Wie soll so eine Zwangsrekrutierung praktikabel sein da es hier bei den Meisten doch eher so klingt das sie eher keine Lust Lust haben z.B. aus der Elternzeit zurückzukehren. Wenn ich absolut nicht will dann fallen mir 100 Wege ein am Arbeitstag total unfähig für jegliche Tätigkeit zu erscheinen. Wollen die einen dann vor ein Kriegsgericht stellen und zur Abschreckung vor dem Rathaus aufhängen oder was?



  5. #55
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    6
    Zitat Zitat von geisterhome Beitrag anzeigen
    Wie soll so eine Zwangsrekrutierung praktikabel sein da es hier bei den Meisten doch eher so klingt das sie eher keine Lust Lust haben z.B. aus der Elternzeit zurückzukehren. Wenn ich absolut nicht will dann fallen mir 100 Wege ein am Arbeitstag total unfähig für jegliche Tätigkeit zu erscheinen. Wollen die einen dann vor ein Kriegsgericht stellen und zur Abschreckung vor dem Rathaus aufhängen oder was?
    Das frage ich mich auch!
    Ich bin gern gewillt auch gewisse Strafen auf mich zu nehmen, wenn ich dann nicht mein vollgestilltes, 4-Monate altes, die Flasche-verweigerndes Baby traumatisierten muss... wäre sie ein Jahr älter und würde schon nennenswerte Mengen essen, würde das vielleicht anders aussehen. Aber bei der aktuellen Stillfrequent wüsste ich nicht, wie ich sinnvoll arbeiten sollte, zumal ein Arbeitsweg min 30 Minuten beträgt, eher 40... mal abgesehen davon, dass alle Versuche ihr mal die Flasche anzubieten bisher gescheitert sind, also sie müsste vermutlich wirklich verzweifelt sein...
    ich hoffe tatsächlich noch, dass der Katastrophenfall nicht ausgerufen wird (komme aus NRW)....



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