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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #71
    Diamanten Mitglied
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    Warum sind Zwangsverpflichtungen erst dann möglich und nicht schon vorher?



  2. #72
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Mediana90 Beitrag anzeigen
    Das Mutterschutzgesetz schließt stillende Auch mit ein, aber hilft dann vermutlich auch nicht weiter...

    Hat jemand Erfahrung damit, welche Konsequenzen es hat, die Approbation zurück zu geben?
    Und was genau soll das Zurückgeben bezwecken?



  3. #73
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von redripp Beitrag anzeigen
    Und was genau soll das Zurückgeben bezwecken?
    Naja, wenn man nicht mehr approbiert ist darf man ja eigentlich nicht ärztlich tätig sein/werden, oder? Kann aber natürlich auch sein, dass ich mich da täusche, habe kein Jura studiert...



  4. #74
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von redripp Beitrag anzeigen
    Und was genau soll das Zurückgeben bezwecken?
    Dass man kein Arzt mehr ist. Also das Recht verliert zur Heilbehandlung. Darf man nicht mehr Heilbehandlung machen, kann man auch keine Patienten mehr behandeln, so die Idee dahinter.

    Das befreit einem aber nicht vom Wissen das man hat. Letztlich kann man ja trotzdem in Call-Centern arbeiten oder Abstriche machen oder oder oder...



  5. #75
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Warum sind Zwangsverpflichtungen erst dann möglich und nicht schon vorher?
    In den Ländern, die den Katastrophenfall ausgerufen haben (bis heute nur Bayern) ist das doch schon möglich.

    Zitat Zitat von Mediana90 Beitrag anzeigen
    Hat jemand Erfahrung damit, welche Konsequenzen es hat, die Approbation zurück zu geben?
    Ich glaube, es gibt hier nicht so viele Leute, die ihre Approbation temporär zurückgegeben haben, um einer "Einberufung" zu entgehen. Außer dem Kosten und möglicherweise in der Zwischenzeit dazugekommenen "Kontraindikationen" wüßte ich jetzt aber nichts, was dagegen spricht.
    In dem von mir mehrfach zitierten BayKatSG stellt man aber auf "jede Person" ab, d.h man würde dann einfach und vermutlich erst recht als "Nichtarzt" eingezogen werden. In verschiedenen Landesfeuerwehrgesetzen ist die Möglichkeit von "Zwangseinzug" übrigens auch vorgesehen und wird auch schon seit längerem praktiziert, wenn auch bis jetzt nur in Einzelfällen. Das nur, weil man mir hier wieder vorwirft, irgendwelche abstrakten Fälle zu konstruieren.
    Letztendlich verstehe ich das Problem nicht so ganz...die sozialen Medien platzen doch augenblicklich geradezu mit Angeboten zur individuellen Kinderbetreuung zu Hause. Zumal die dafür angefallenen Kosten laut Gesetz übernommen werden.
    Leute, die Lage ist ernst. Habt Ihr alle Medizin studiert, nur um als "Schönwetterärztin" zu arbeiten?

    Die Bundeswehrmediziner, die ich kenne, sind bis jetzt immer noch nicht offiziell einberufen worden (bis auf diesen lauwarmen Appell von AKK letzte Woche) und kümmern sich nach wie vor ambulant in ihren Praxen um die üblichen Rheuma- und Knieschmerzen.
    In der Zwischenzeit hätten sie schon längst ihre aus den jährlichen Übungen bekannte Posten in Ulm und Koblenz übernehmen können, entweder um sich selbst für die Intensiv einzuarbeiten oder um vor Ort jemanden "freizuschaufeln", der mehr Erfahrung hat. Nur kostet das halt den Staat wieder Geld. ....Just meine 2cts.

    Soweit zum Thema "Gute Vorbereitung" Aber vielleicht kommt dann nächste Woche das "Gute-Virus-Bekämpfungs-Gesetz", wo alles dann geregelt ist.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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