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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #76
    Flacharzt
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    Ohne Approbation bleibt nicht viel übrig, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.



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  2. #77
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Altruismus ist, anders als in Albert Camus Roman die Pest, laut diesem Thread ganz offensichtlich keine ärztliche Tugend.

    Vor dem Studium in Deutschland hätte man sich folgenden Text durchlesen sollen:
    https://www.gesetze-im-internet.de/b...018570961.html
    § 1
    (1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.
    (2) Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.
    Übrigens haben es andere Berufsgruppen schlauer geregelt.
    https://www.gesetze-im-internet.de/b...005650959.html
    § 2 Beruf des Rechtsanwalts
    (1) Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus.
    (2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.
    Da steht nichts von dienen.

    Aber Leute, auch wenn es hart klingt:
    Das hat unser Beruf so an sich... bei Katastrophen oder Unglücksfällen Hilfe zu Leisten.

    Keine Sorge:
    Nach Corona können wir dann gerne wieder über die Rahmenbedingungen dieser Tätigkeit verhandeln. Dazwischen tun wir einfach das, wofür wir ausgebildet wurden: unseren Mitmenschen helfen... als Arzt...

    P.S.:
    Das schreibe ich als Intensivmediziner.



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  3. #78
    Flacharzt
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    jenseits von gut und böse
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    Zitat Zitat von Elite RDH Beitrag anzeigen
    P.S.:
    Das schreibe ich als Intensivmediziner.
    Als Intensivmediziner bist du dafür bestens ausgebildet. Ich hoffe mal für die Patienten, dass mich als Pathologe niemand einziehen will. Wenngleich ich davon ausgehe, dass auch Tumorpatienten etc. weiterhin "histologisch" betreut werden wollen.



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  4. #79
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von milz Beitrag anzeigen
    Ohne Approbation bleibt nicht viel übrig, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
    Eine Approbation kann natürlich jederzeit wieder beantragt werden, sofern man die Voraussetzungen erfüllt. Vorübergehender Entzug kommt jetzt auch nicht soooo selten vor.

    Ich würde mich trotzdem von der Vorstellung verabschieden, wenn es hart auf hart kommt, als Ärztin an irgendwelchen Hotlines eingesetzt zu werden.
    Und weil die Kollegin schrieb, daß die sowieso nicht in die Klinik zurück will: ambulant sind ja jetzt schon je nach Bundesland Zwangsdienste unterschiedlicher Art zu leisten, wobei relativ wenig Rücksicht auf persönliches Befinden genommen wird, auch die Fristen für EZ sind dort klar definiert. Ich denke mal, daß sich die Zwangsrekrutierung an diesen Kriterien orientieren wird. Näheres bitte bei der jeweiligen Ärztekammer bzw. KV in der Notdienstordnung nachlesen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  5. #80
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Dass man kein Arzt mehr ist. Also das Recht verliert zur Heilbehandlung. Darf man nicht mehr Heilbehandlung machen, kann man auch keine Patienten mehr behandeln, so die Idee dahinter.

    Das befreit einem aber nicht vom Wissen das man hat. Letztlich kann man ja trotzdem in Call-Centern arbeiten oder Abstriche machen oder oder oder...

    Das war auch eher als rhetorische Frage gemeint. Wollte damit nur verdeutlichen, dass wie genannt ein Einsatz dennoch möglich wäre.



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