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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    17.03.2020
    Beiträge
    3

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    Hallo ihr Lieben

    In dem Schweizer Forum habe ich keine Antwort erhalten...deshalb Versuch ich es mal hier.
    ich habe eine Frage, die mir weder meine ÄK (Saarland) noch das Stöbern in jeglichen Dokumenten beantworten kann (falls jemand eine Quelle findet wo es explizit steht, bitte gerne!).

    Also:
    - im habe mein 3. Stex + Approbation seit Januar 2020
    - ich bin noch arbeitssuchend und ich bin jetzt freiwilliges Mitglied in der ÄK Saarland
    - aus privaten Gründen werde ich voraussichltich 2 Jahre in der Schweiz arbeiten (1. Stelle)
    - Habe jetzt 2 Jobangebote in der Chirurgie: eine in einem A-Haus (4 Jahre Anerkennung durch die SIWF) und eine in einem B Haus (2 Jahre Anerkennung durch die SIWF)
    - Nach den zwei Jahren werde ich wieder in DE sein und arbeiten, dann sehr wahrscheinlich in einer anderen ÄK

    Folgende Fragen:
    --> Ich möchte gerne erfahren, ob die Anrechnung der 2 Jahre Chirurgie (also die Basisausbildung) prinzipiell ohne Probleme funktioniert (da gibt es ja immer individuelle Unterschiede, aber ob es generell Probleme gibt, da der Basis Katalog in DE und CH ja etwas unterschiedlich sind)

    --> Hat jemand von euch eine ähnliche Situation gehabt und bereits durchlaufen?

    --> Da ich ja eigentlich nur den Common trunk in der CH machen möchte, frage ich mich ob es da auch Probleme gibt bzgl der Ausbildung. Der FA Chirurgie ist in der CH ja ein anderer, Allgemeinchirurgie und Trauma sind ein Zweig (korrigiert mich da ggf bitte).

    --> Machen die DE ÄK da Probleme bzw Unterschiede ob ich in einem A oder B Haus war? Oder ist ihnen nur wichtig, dass ich in einem SIWF anerkannten Haus die Weiterbildungszeit eben nicht überschreite? Davon abhängig würde ich dann auch meine Wahl treffen, in welches Haus ich gehe.


    Vielen vielen Dank für jede Hilfe Bleibt in der momentanen Zeit alle gesund!

    LG Hailee



  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    13.06.2011
    Beiträge
    83
    Hey,
    Ich war jetzt für ca 1,5 Jahre in der Schweiz, auch in der Chirurgie in einem
    B-Haus. Wenn du es schon so genau weißt, kannst du natürlich deine zuständige Ärztekammer anschreiben. Meiner hat es gereicht, dass das Haus von der SIWF anerkannt war. Zusätzlich musste ich noch ein Arbeitszeugnis von meinem Chef sowie eine Bescheinigung, dass ich an Nacht- und Bereitschaftsdiensten teilgenommen habe, einreichen. Dann war es tatsächlich unkompliziert Ob A- oder B-Haus war nicht relevant. Ich würde im Nachhinein auch wieder an das B-Haus gehen, ich habe da sehr gute Erfahrungen gemacht, extrem viel operieren und lernen können.
    Viele Grüße



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