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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #96
    pj-student95
    Guest
    Zitat Zitat von Sandmännchen134 Beitrag anzeigen
    Vielen Dank Bonnerin für deinen Text.

    Sehe ich genauso. Der Vorschlag ist eine absolute Katastrophe und wirft mehr Fragen auf, als Antworten.

    Hat jemand den Text schon irgendwie weiter geleitet?
    Ja ich hab den Text mal an die zuständigen Kontaktadressen vom BVMD, welche ich auf der Website gefunden habe, geschickt sowie an die Poststelle des BMG.



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  2. #97
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    Der BMVD hat eine Petition gestartet

    https://www.openpetition.de/petition...#petition-main



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  3. #98
    Registrierter Benutzer Avatar von pefanimus
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    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    Ich kann deine Sorge berechtigterweise verstehen.

    Du kannst deinen Freunden aber unbekannterweise mal nen lieben Gruß bestelle mit dem Hinweis, mal die besagte Kenntnisprüfung zu recherchieren.
    Ich hatte in meinem Wahltertial völlig unabhängig von Corona (es war September bis Dezember) mit 2 Nicht-EU-Ärzten (einmal Mittelamerika, einmal Osteuropa) gesprochen und beide haben von der Prüfung erzählt. Die ist nicht das Vier gewinnt, wie wir es aus dem M3 kennen. Das ist eine knallharte Prüfung und ich bezweifle, dass uns jemand irgendwie Mitgefühl zeigen wird. Im Gegenteil, gerade weil wir in Deutschland studiert haben und darum ja alles mega-super-toll können werden die sich einen Spaß draus machen, besonders hart zu prüfen.

    Auch ich habe schon meine Jobzusage und inzwischen auch die Unterlagen zum Ausfüllen bekommen. Anfang ist im Sommer, vorher arbeiten werde ich sicher nicht. Und ich hätte bis dahin gerne die Prüfung und eine vernünftige Approbation mit Sicherheit für meine Stelle. Ich habe keine Lust, nach Durchfallen durch die Kenntnissprüfung den Job zu verlieren und dann ohne Studienabschluss da zu stehen.
    Ich kenne auch einige ausländische Ärzte die hier an der Kenntnisprüfung scheitern... und die Durchfallquote ist außerordentlich hoch die deckelt sich förmlich mit dem Examina der Juristen.

    Eigentlich müsste uns die Möglichkeit bestehen, uns noch vom M3 abzumelden oder, ich werde denke ich nicht daran teilnehmen, wenn es keine Vollapprobation und ein abgeschlossenes Studium gibt - da ich wie einige andere Mitstudenten plane, meine Zukunft und einen etwaigen Umzug ins Ausland mir durch diesen Humbug verbauen zulassen. In 5 Jahren fragt sicherlich keiner mehr nach Corona 2020..., dementsprechend interessiert es auch niemanden mehr unter welchen Umständen es zu dieser hirnrissigen Entscheidung mit einer Teilappro. kam.

    Ganz ehrlich dann sollen Sie uns nächste Woche oder übernächste Woche kurz abfragen, und bewerten und das ganze schnell über die Bühne bringen... momentan stehen die Ärzte sich zumindest in Berlin eh die Beine in den Bauch die haben allerlei Spielraum hier kurz mal ihre M3-ler abzufragen.



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  4. #99
    Registrierter Benutzer
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    11.04.2019
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    10
    Also wir haben gestern ein paar Informationen von unserer Uni bekommen (NRW):
    Das Vorpreschen des MFT sei wohl auch unter den Fakultäten nicht wirklich abgesprichen gewesen, aber es ist weiterhin offen, ob das BGM den Vorschlag überhaupt annimmt. Unter den Fakultäten in NRW sei er jedoch im Grunde begrüßt worden, da man nicht an eine Druchführbarkeit einer normalen M3-Prüfung glaubt.
    Um aber die Gemüter zu beruhigen wurde uns versichert, dass unsere Kenntisprüfung nichts mit der Kenntnisprüfung fürs ausländische Ärzte zu tun haben wird. Sie würde weiterhin vom LPA und nicht von den Berzirksregierungen organisiert und durchgeführt, dementsprechend werden die Anforderungen definitiv nicht vergleichbar und sehr viel geringer sein ("da wird niemand durchfallen"). Die Berufserlaubnis ist eine volle Approbation und wir dürften damit tun und lassen was und vor allem wo wir wollen.

    Aber nochmal: Es kommt darauf an, was das BGM heute aus der Schublade zaubert, wenn das Gesetz durch ist. Die Wahrscheinlichkeit für die o.g. Lösung ist aber sehr hoch.



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  5. #100
    Registrierter Benutzer
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    26.05.2007
    Beiträge
    231
    Zitat Zitat von kaiuwe2 Beitrag anzeigen
    Also wir haben gestern ein paar Informationen von unserer Uni bekommen (NRW):
    Das Vorpreschen des MFT sei wohl auch unter den Fakultäten nicht wirklich abgesprichen gewesen, aber es ist weiterhin offen, ob das BGM den Vorschlag überhaupt annimmt. Unter den Fakultäten in NRW sei er jedoch im Grunde begrüßt worden, da man nicht an eine Druchführbarkeit einer normalen M3-Prüfung glaubt.
    Um aber die Gemüter zu beruhigen wurde uns versichert, dass unsere Kenntisprüfung nichts mit der Kenntnisprüfung fürs ausländische Ärzte zu tun haben wird. Sie würde weiterhin vom LPA und nicht von den Berzirksregierungen organisiert und durchgeführt, dementsprechend werden die Anforderungen definitiv nicht vergleichbar und sehr viel geringer sein ("da wird niemand durchfallen"). Die Berufserlaubnis ist eine volle Approbation und wir dürften damit tun und lassen was und vor allem wo wir wollen.

    Aber nochmal: Es kommt darauf an, was das BGM heute aus der Schublade zaubert, wenn das Gesetz durch ist. Die Wahrscheinlichkeit für die o.g. Lösung ist aber sehr hoch.
    Also man haette dann einen ordentlichen Studienabschluss, so wie man ihn kennt?



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