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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
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    Zitat Zitat von expredator Beitrag anzeigen
    Laut dem oben zitierten Dokument soll es nach erfolgreichem Antrag auf vorlaeufige Approbation eine Exmatrikulation innerhalb von 6 Wochen erfolgen. Ich gehe daher davon aus, dass man einen ordentlichen Studiumsabschluss bekommen wuerde.
    Der Abschluss hat aber nicht die gleiche Wertigkeit, da er nicht zur Vollapprobation berechtigt.
    Somit fraglich wie das dann mit Anerkennung außerhalb Deutschlands aussieht. Auch im Hinblick auf fellowships in Übersee, Stipendien, usw.



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  2. #47
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    Zitat Zitat von StefMed Beitrag anzeigen
    Der Abschluss hat aber nicht die gleiche Wertigkeit, da er nicht zur Vollapprobation berechtigt.
    Somit fraglich wie das dann mit Anerkennung außerhalb Deutschlands aussieht. Auch im Hinblick auf fellowships in Übersee, Stipendien, usw.
    Ich gehe eigentlich davon aus, dass man ein Zeugnis bekommt, wie man es kennt. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass aus dem Zeugnis hervorgehen wuerde, dass es "vorlaeufig" sei bzw. eben nicht zur Vollapprobation berechtigt.



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  3. #48
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    Einfach so lange nicht arbeiten bis man ein ordentliches Schreiben mit einer ordentlichen Approbation hat!



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  4. #49
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    Ist man damit nun Arzt? Wie verhält es sich mit der Diensten? Versicherungsschutz? Arztausweis?



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  5. #50
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    Zitat Zitat von expredator Beitrag anzeigen
    Ich gehe eigentlich davon aus, dass man ein Zeugnis bekommt, wie man es kennt. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass aus dem Zeugnis hervorgehen wuerde, dass es "vorlaeufig" sei bzw. eben nicht zur Vollapprobation berechtigt.
    Naja man soll ja erst exmatrikuliert werden, sobald man diese Berufsausbildungsbewilligung bekommen hat. Ich gehe auch davon aus, dass ich dann ein irgendwie geartetes Zeugnis von der Uni bekomme. Laut der aktuellen Empfehlung scheint es allerdings nicht möglich mit diesem Zeugnis eine vollapprobation erfolgreich zu beantragen, sondern man muss erst eine weitere Prüfung machen, die nicht mehr im Verantwortungsbereich der Fakultät wäre.
    Somit wäre die Fakultät fein raus, weil es nicht mehr deren Problem wäre und wir ein Abschlusszeugnis hätten welches nicht gleichwertig wäre zu denen davor und denen irgendwann danach. Daraus können sich dann wieder die vorher geschilderten Probleme ergeben. Und ich kann mich nicht darauf verlassen, dass andere Länder in diesem Fall kulant sind und ihre eigenen Vorgaben und Gesetze ändern nur weil die Fakultäten uns los werden wollen.
    Ich hoffe es kommt nicht zu einer Zwangsexmatrikulation und man kann, sobald sich wieder alle mach Corona beruhigt haben und würde klar denken können, das M3 regelgerecht absolvieren.



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