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Ich finde den Text von Bonnerin auch super, denke aber nicht dass man sagen kann, dass die Approbation einer rechtlichen Grundlage entbehrt. Diese gibt es und sie wird auch im Vorschlag des MFT genannt. In dem Paragraph steht explizit, dass die Rechte und Pflichten denen eines Arztes entsprechen und es keine Teilapprobation sondern eine Vollapprobation auf Zeit ist.
Meine Bedenken: keine Arbeit als Arzt im Ausland möglich, möglicherweise kein Einreichen und Verteidigen der Doktorarbeit möglich, könnte ja sein man besteht die Kenntnisprüfung nicht und ist auf einmal Dr. Med aber kein Arzt, Nachteile bei Bewerbungen weil die Chefs wissen wir müssen noch nebenher lernen, und die Prüfung wird nicht durch die Unis durchgeführt, also keine Protokolle für uns und kein Weg abzuschätzen in welchem Verhältnis die Prüfung von der Schwierigkeit her zum M3 steht.
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Der Vorschlag des MFT wird in den Medien als Vorteil bzw. Erleichterung für uns gewertet. Ich halte es also auch für sinnvoll klar zu stellen, dass es das nicht ist, sonst denkt das BMG noch es tut uns einen Gefallen damit.....
https://www.aerztezeitung.de/Wirtsch...on-408061.html
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Vielen Dank Bonnerin für deinen Text.
Sehe ich genauso. Der Vorschlag ist eine absolute Katastrophe und wirft mehr Fragen auf, als Antworten.
Hat jemand den Text schon irgendwie weiter geleitet?
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Abwarten und Tee trinken bis morgen ...
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Morgen ist die Entscheidung dann endgültig ?
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