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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
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    Wahrscheinlich wird das irgendwo auf den Seiten des impp stehen, aber:
    a) wann bekommen wir die offiziellen Antworten?
    b) wie lange kann man danach noch die Aufgaben einreichen, von denen wir denken, dass die falsch/ unverständlich sind?



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  2. #22
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Du kannst eine Woche nach Examen die Fragen „rügen“ (hier gerne „anfechten“ genannt), danach nicht mehr.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #23
    Unregistriert
    Guest
    https://www.awmf.org/uploads/tx_szle...abgelaufen.pdf

    Auf Seite 9 steht die Antwort

    "Auch bei normalem Pulsstatus haben ca. 9% der Patienten nach Knieluxation angiographisch nachweisbare arterielle Intimaläsionen oder Stenosen [5](IIb)! Daher Gefäßdiagnostik nach Knieluxation obligat!"



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  4. #24
    trudi090
    Guest
    Ich sehe die Frage auch sehr kritisch! Ich berufe mich auf diese Leitlinie: https://www.awmf.org/uploads/tx_szle...ur_2017-08.pdf

    Dort steht unter Diagnostik unter anderem: "Angiographie bei nicht-eindeutiger Doppleruntersuchung und zur Lokalisation einer Gefäßverletzung (Angio-CT) 2" - nun ist natürlich erstmal unklar, ob die Angiografie generell zur Lokalisation einer Gefäßverletzung oder erst bei nicht-eindeutigem Dopplerbefund notwendig wird. Sieht man aber unter die Quelle 2, kommt man hierhin: Abou-Sayed H, Berger DL. Blunt lower-extremity trauma and popliteal artery injuries: revisiting the case for selective arteriography. Arch Surg. 2002;137(5):585-589. Dort steht in der Conclusion: "Angiography is unnecessary in the routine evaluation of the patient with blunt lower-extremity trauma who presents with a normal neurovascular examination result and can be used selectively for patients with diminished pulses who lack associated indications for mandatory operative exploration."
    Das heißt für mich, es MUSS nicht durchgeführt werden, kann (und sollte) aber bei entsprechend unklaren Befunden durchgeführt werden.

    Andererseits war E für mich auch nicht richtig, bzw laut Leitlinie gilt folgendes:
    Die klinische Untersuchung zum Ausschluss (!) eines Kompartmentsyndroms:
    - Zunehmender starker Schmerz
    -Palpation der Muskulatur
    -Überprüfung der Großzehenfunktion und der Sensibilität an Fußrücken und Fußsohle, Raum zwischen 1. und 2.Zehe, engmaschige Wiederholung
    -Dehnungsschmerzen (Prüfung an Großzehen)
    Dann unter fakultativer Diagnostik: "Bei klinisch grenzwertigen Befunden für ein Kompartmentsyndrom,bei bewusstlosen Patienten oder fehlender Compliance intrakompartimentelle Druckmessung, ggf. mit kontinuierlichem Monitoring (sicherste Diagnosestellung)". Damit kommt der Pulsstatus nicht in Frage, da die Pulse, wie hier auch schon oft geschrieben worden ist, bis zuletzt erhalten bleiben können.

    Meiner Meinung nach ist die Frage damit definitiv anfechtbar, oder was meint ihr?



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  5. #25
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von trudi090 Beitrag anzeigen
    Ich sehe die Frage auch sehr kritisch! Ich berufe mich auf diese Leitlinie: https://www.awmf.org/uploads/tx_szle...ur_2017-08.pdf

    Dort steht unter Diagnostik unter anderem: "Angiographie bei nicht-eindeutiger Doppleruntersuchung und zur Lokalisation einer Gefäßverletzung (Angio-CT) 2" - nun ist natürlich erstmal unklar, ob die Angiografie generell zur Lokalisation einer Gefäßverletzung oder erst bei nicht-eindeutigem Dopplerbefund notwendig wird. Sieht man aber unter die Quelle 2, kommt man hierhin: Abou-Sayed H, Berger DL. Blunt lower-extremity trauma and popliteal artery injuries: revisiting the case for selective arteriography. Arch Surg. 2002;137(5):585-589. Dort steht in der Conclusion: "Angiography is unnecessary in the routine evaluation of the patient with blunt lower-extremity trauma who presents with a normal neurovascular examination result and can be used selectively for patients with diminished pulses who lack associated indications for mandatory operative exploration."
    Das heißt für mich, es MUSS nicht durchgeführt werden, kann (und sollte) aber bei entsprechend unklaren Befunden durchgeführt werden.

    Andererseits war E für mich auch nicht richtig, bzw laut Leitlinie gilt folgendes:
    Die klinische Untersuchung zum Ausschluss (!) eines Kompartmentsyndroms:
    - Zunehmender starker Schmerz
    -Palpation der Muskulatur
    -Überprüfung der Großzehenfunktion und der Sensibilität an Fußrücken und Fußsohle, Raum zwischen 1. und 2.Zehe, engmaschige Wiederholung
    -Dehnungsschmerzen (Prüfung an Großzehen)
    Dann unter fakultativer Diagnostik: "Bei klinisch grenzwertigen Befunden für ein Kompartmentsyndrom,bei bewusstlosen Patienten oder fehlender Compliance intrakompartimentelle Druckmessung, ggf. mit kontinuierlichem Monitoring (sicherste Diagnosestellung)". Damit kommt der Pulsstatus nicht in Frage, da die Pulse, wie hier auch schon oft geschrieben worden ist, bis zuletzt erhalten bleiben können.

    Meiner Meinung nach ist die Frage damit definitiv anfechtbar, oder was meint ihr?
    Dann schreib dem IMPP das doch bitte



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