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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi Leute,

    hatte in meinem letzten Nachtdienst in der Psychiatrie einen Patienten mit RTW und Polizei zugeliefert bekommen, bei dem laut Polizei eine staatsanwaltschaftlich angeordnete Blutentnahme durchgeführt werden musste. War mir da unsicher, mein Oberarzt meinte am Telefon, ich müsse das machen. Nach der BE hat mir ein Polizeibeamter einen Bogen hingehalten und gemeint, dass ich den auch noch ausfüllen müsse, der gehöre zur BE quasi dazu. Das war ein ausführlicher Befundbogen. Ich habe den Patienten dann körperlich untersucht und die Befunde eingetragen. Blöderweise (mitten in der Nacht, viel Stress usw.) hab ich bei "erhaltene Medikation" "unbekannt" eingetragen, obwohl ich dem Patienten etwa eine halbe Stunde vorher 5 mg Haldol oral verabreicht hatte. Jetzt muss so eine Untersuchung laut Rechtstext ja "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden, und dem gegenüber steht der ärztliche Kunstfehler. Frage mich gerade, was ich da jetzt im schlimmsten Fall zu befürchten habe.



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  2. #2
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    Sowas ist bei mir nie vorgekommen. Ich hätte das abgelehnt, da ich nicht der Büttel der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bin. Aber wenn dein OA das in Ordnung fand, muss es ja evtl. mittlerweile so sein. Dann muss der dir aber auch bei deinem dadurch entstandenen Problem weiterhelfen, allerdings sehe ich da keinen Kunstfehler, sondern einen Dokumentationslapsus, den man ganz einfach korrigieren kann.



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Wenn deine Klinik eine Vereinbarung mit der Polizei hat musst du es tatsächlich machen... wenn nicht, musst du gar nichts.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Sprich Montag mit deinem Oberarzt wie ihr den Fehler aus der Welt schafft. Die einfachste Lösung wäre, ein Schreiben aufzusetzen in dem der Fehler richtiggestellt wird. Von wegen "mir war in dem Moment entfallen, dass der Patient bereits ein Medikament enthalten hatte. Es muss richtig heissen: Gabe von 5mg Haldol um xy Uhr"

    Bei dem Bogen geht es darum, in welchem Zustand der Patient z.B. zum Zeitpunkt einer Straftat war. Zu dem Zeitpunkt kannst du ihn aber naturgemäß nicht untersucht haben. Eine Medikamentengabe kann aber zu erheblichen Abweichungen im Zustand führen. So dass man aus dem von dir erhobenen Befund nicht einfach auf den Zustand zum Zeitpunkt x schließen kann. Das muss einfach bekannt sein.
    Ein Kunstfehler ist es nicht, nur eine fehlerhafte Dokumentation. Solange das zeitnah berichtigt wird, ist das aber nicht das Problem. Fehler passieren halt und die Haldolgabe ist ja in euren Unterlagen ordentlich dokumentiert.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von rafiki Beitrag anzeigen
    Ich hätte das abgelehnt, da ich nicht der Büttel der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bin.
    Bla bla "ich weigere mich ... zu tun, das ist unter meinem Niveau"...

    Ich empfehle zuvor im eigenen Arbeitsvertrag nachzuschauen.
    Es gibt genug Arbeitsverträge in denen steht beispielsweise ein Passus wie "Ggf. sind Tätigkeiten wie polizeiliche angeordnete Blutentnahmen als Dienstaufgaben wahrzunehmen." oder auch "Der Arzt ist zur Blutentnahme bei Personen die unter Alkoholverdacht stehen und zur Erstellung der dazugehörigen Untersuchungsberichte verpflichtet."
    Dann kann man das schon machen. Gibt dann halt einen Einlauf wahlweise von einem Vorgesetzten oder der Verwaltung.



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