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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von SarahJulia90 Beitrag anzeigen
    Jetzt muss so eine Untersuchung laut Rechtstext ja "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden, und dem gegenüber steht der ärztliche Kunstfehler. Frage mich gerade, was ich da jetzt im schlimmsten Fall zu befürchten habe.
    Es ist doch noch überhaupt nichts passiert, außer dass du vergessen hast, was einzutragen. Weißt du, welche Polizei-Dienststelle das war? Weißt du, wie der oder die Untersuchte hieß? Vor Montag wird da eh nichts weitergeleitet. Ich würde da anrufen und versuchen, denjenigen zu erreichen, der es weiter bearbeitet. Dem schilderst du dann, dass du vergessen hast, die Medikation einzutragen, schickst noch ein entsprechendes Statement per Fax oder Post hinterher und das wars.

    Da du es im Rahmen deiner Kliniktätigkeit gemacht hast, bist du auch über die Klinik versichert, falls doch irgendwelche Vorwürfe kommen sollten (was aber nicht der Fall sein wird). Eventuell kann es sein, dass du als Zeugin vor Gericht bestellt wirst, um nochmal zu deinen Untersuchungsergebnissen Auskunft zu geben. Wenn da so eine Korrektur von dir nachgeschoben wird, steigt dadurch natürlich das Risiko, dass der verteidigende Rechtsanwalt versuchen will, dein ärztliches Zeugnis vor Gericht zu erschüttern. Aber da mußt du dann halt durch.

    Dass dir irgendeiner einen ernsthaften Strick daraus dreht, dass du "unbekannt" reingeschrieben hast, weil du in dem Moment vergessen hast, dass du dem oder der Untersuchten eine Tbl. Haldol gegeben hast, ist für mich kaum vorstellbar.

    Übrigens werden auch die Polizeibeamten, wenn du da anrufst, vermutlich sehr nett und kooperativ sein, denn insbesondere die Sachbearbeiter dieser Untersuchungen wissen genau, dass sie auf die Kooperation der Ärzte, die so etwas machen, angewiesen sind. Wenn du die Beamten das nächste Mal ne halbe Stunde warten läßt, weil du dich das letzte Mal geärgert hast, haben die auch nichts dadurch gewonnen.

    Falls du über die Polizei nicht weiter kommst, könntest du dich ggf. noch an das für deinen Bezirk zuständige offizielle amtlich bestellte Labor wenden, das diese Untersuchungen durchführt. Zumindest das müßte dir die Polizei sagen können. Wenn du dich da meldest, können die ggf. dafür sorgen, dass die für deine Blutentnahme zuständige Polizei-Dienststelle sich nochmal mit dir in Verbindung setzt.

    Alles in allem: Entspann dich.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Ist es korrekt, dass man dem Patienten vor der Anamnese, Blutentnahme und Untersuchung sagen muss, dass man für die nächsten x Minuten nicht deren behandelnde Arzt ist, sondern für die Polizei arbeitet und die für den Zeitraum erhobenen Befunde an die Polizei weitergeben muss?
    I can't fix stupid but I can sedate it.



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  3. #8
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    Ich frage die Begutachteten grundsätzlich vor Beginn, ob sie einverstanden sind mit der Blutentnahme. Und ich weise jeden darauf hin, dass alles, was über die Blutentnahme hinaus geht, freiwillig ist. Bevor ich mich an die Untersuchung mache, weise ich nochmal darauf hin, dass das, was jetzt kommt, freiwillig ist, dass alles, was sie mir sagen und ich beobachte, nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, sondern von mir aufgeschrieben wird und der Polizei übergeben wird. Letzteren Hinweis gebe ich zum einen aus Fairness und zum anderen aus Faulheit, denn wenn jemand verweigert, notiere ich das einfach so und bin schneller fertig. Ist ja kein Beschuldigter verpflichtet, aktiv mitzuarbeiten. Fast alle machen trotzdem freiwillig und mehr oder weniger vollständig mit.

    Dass der Hinweis rechtlich vorgeschrieben ist, glaube ich nicht, kann es aber rechtlich nicht beurteilen. Jedenfalls habe ich keine schlechten Erfahrungen damit gemacht, diesen Hinweis zu geben.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Normalerweise musst du den Patienten aufklären, dass du jetzt eine andere Rolle hast- nämlich Gutachter und nicht behandelnder Arzt.
    In der Arbeitsmedizin machen wir das auch- das sind bei uns sogar zwei verschiedene Datenschutzbögen/aufklärungen für Vorsorge und Eignung.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #10
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    Erstmal danke für die Antworten. Mit dem jetzigen Abstand ärgere ich mich schon ziemlich, dass ich die Untersuchung durchgeführt habe. War ja mein Patient, was mache ich da eine Untersuchung für die Staatsanwaltschaft, die letztlich ja fast Gutachtencharakter hat. Egal, hab ich was gelernt fürs nächste mal. Differenzierte Überlegungen anstellen funktioniert bei mir irgendwie nachts um 2 nur eingeschränkt, wenn mehrere Notfallpatienten gleichzeitig versorgt werden müssen.



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