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  1. #11
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    Du hast doch sogar den OA angerufen, und der hat gesagt, du müßtest das machen. Hast du dich inzwischen nochmal erkundigt, wie das bei euch geregelt ist?

    Ich finde es grundsätzlich richtig, solche Untersuchungen zu machen, denn wenn Leute besoffen Mist bauen, sollen sie sich auch adäquat dafür verantworten. Auf der anderen Seite handelt man sich als Arzt damit meiner Meinung nach mehr Streß ein als das Geld wert ist. Kann einem ja auch immer passieren, dass man als Zeuge noch vor Gericht vorgeladen wird. Natürlich muß man das dem Arbeitgeber mitteilen, der den Dienstplan üblicherweise dann so praktisch schreibt, dass man da in seiner eh schon knappen Freizeit hin darf.



  2. #12
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von SarahJulia90 Beitrag anzeigen
    Erstmal danke für die Antworten. Mit dem jetzigen Abstand ärgere ich mich schon ziemlich, dass ich die Untersuchung durchgeführt habe. War ja mein Patient, was mache ich da eine Untersuchung für die Staatsanwaltschaft, die letztlich ja fast Gutachtencharakter hat. Egal, hab ich was gelernt fürs nächste mal. Differenzierte Überlegungen anstellen funktioniert bei mir irgendwie nachts um 2 nur eingeschränkt, wenn mehrere Notfallpatienten gleichzeitig versorgt werden müssen.
    Bevor du dich ärgerst klär wie geschrieben erstmal, ob es nicht zu deinen Pflichten gehört. Bei uns hat die Polizei eine vertragliche Vereinbarung mit meinem AG. Da kann man das gar nicht verweigern.



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