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  1. #1
    Tirrle
    Guest

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    Hallo zusammen,
    ich benötige mal eure Schwarmintelligenz

    Ich werde Anfang Mai mein M3 ablegen und habe gestern eine Jobzusage erhalten ^^

    Jedoch steht in der Email, dass ich direkt nach dem M3 meine Approbation beantragen soll damit die Stelle ab Sommer 2020 - ich hatte 01.08. angegeben, damit ich meine Doktorarbeit noch fertig schreiben kann - beantragt werden kann.

    Nun ist es aber so, dass ich im medizinischen Bereich arbeite - dies hatte ich zur Überbrückung von Mai bis Juli auch weiterhin geplant und wollte das Beantragen der Approbation daher eigentlich noch gerne etwas nach hinten schieben - Juni, da der Job an den Studentenstatus gebunden ist.
    Sobald ich die Approbation beantragt habe darf ich dort nicht mehr arbeiten.

    Wie würdet ihr die Situation handhaben? Habt ihr Ideen wie ich das etwas umgehen kann?

    Liebe Grüße
    Tanja



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich würde bei der Verwaltung der neuen Stelle anrufen und das mit denen klären.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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