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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ,

    ein alter *Freund* von mir ist wie ich auch im 4. Semester und steht somit kurz vor dem Physikum. Nun steht ja aktuell die Anmeldung zum Physikum an und in dem Antrag muss man auch angeben, dass man nicht vorbestraft ist. Da das bei meinem *Freund* nicht zwingend der Fall ist wollte ich für ihn gerne fragen, ob sich jemand zufällig mit dem Thema auskennt? Braucht man ein sauberes Führungszeugnis fürs Physikum? Und wenn ja, ein polizeiliches oder ein Behördliches? Ich habe mich schon viel umgehört, aber alle Infos, die ich zum Medizinstudium mit Vorstrafen finden kann, beziehen sich auf die Approbation und keine auf das Physikum.

    MfG Theodor



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Wie bei der Approbation gilt auch hier:

    Verheimlichen geht mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später nach hinten los.

    Konkrete und korrekte Auskünfte bekommt man in dieser Situation ausschließlich von der Behörde, die wissen will, ob man vorbestraft ist.
    Ob man ein Führungszeugnis vorlegen soll, wird die Behörde entscheiden.

    Also da anrufen und nicht im Internet Leute fragen, die selbst dann, wenn sie den konkreten Fall kennen würden, keine verbindlichen Informationen geben könnten.



  3. #3
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    Bei jedem LPA gibt es eine Liste mit Dokumenten, die man für die Anmeldung für das Physikum benötigt. Sollte ein Führungszeugnis drin stehen, wird auch meistens spezifiziert, welche Belegart erforderlich ist. Das ist aber definitiv bundeslandabhängig, da wir gar keins einreichen mussten.



  4. #4
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    Also in Sachsen - Anhalt braucht man kein Führungszeugnis für das Physikum.
    Auch nicht für die zweite Staatsprüfung. Erst für die staatliche Anerkennung.
    Ich kann mich noch an eine Frage in diesem Forum erinnern.
    Da hat jemand keine Zulassung zum zweiten Staatsexam, weil er noch vor dem Studium betrunken Auto gefahren hat. Das heißt, im schlimmsten Fall bekommst du nach 5 Jahren keinen Abschluss als Mediziner.
    Genaueres sollst du am besten von den Studenten aus deiner Uni erfragen, die ganz genau wissen, wann sie Führungszeugnis vorzeigen mussten.
    Vllt ist es bei dir auch gar nicht so schlimm und deine Straftat war nicht relevant für das Medizinstudium



  5. #5
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    Das Führungszeugnis wird doch nur für die Approbation benötigt, oder nicht? Theoretisch könnte man mit Vorstrafen das Studium beenden. Ich wüsste nicht, wie das LPA oder impp an Informationen zu Vorstrafen kommen sollte. Im Idealfall ist das behördliche Führungszeugnis bei Antrag auf Approbation dann sauber. Notfalls wartet man die Tilgungsfrist ab.



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