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  1. #6
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    Ich habe eine fast gleich gelagerte Situation.. Auch Frist bis nächsten Dienstag, mein Wunsch-Austrittstermin ist aber der 31.08. Ich werde deswegen fristgerecht zu Ende Juni kündigen und dann im Nachhinein das Angebot eines Auflösungsvertrags erst zum 31.08. machen. Dann ist man nicht auf Kulanz angewiesen, die Klinik wird mich jedoch sicher so lange wie möglich behalten wollen und auf das Angebot eingehen.



  2. #7
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    Die Kündigungsfrist determiniert nicht den Termin. Du kannst unter Einhaltung der Frist der 6 Wochen zum Quartalsende zum 30.06. kündigen und gibst als Kündigungstermin den 31.08. an.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  3. #8
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    Nee, das stimmt nicht. Ordentlich (!) kündigen kann man dann wirklich nur zum Quartalsende. Für alles andere braucht man den Aufhebungsvertrag.



  4. #9
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    Zitat Zitat von ErfK/§622 Rn 13
    Dem Kündigenden steht es frei, freiwillig eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, doch kommt auch dann [...] als Kündigungstermin lediglich ausschließlich ein Monatsletzter in Betracht (BGA NZA 2008, 476).
    Worauf stützt Du deine Weisheit?
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  5. #10
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    Dein Zitat lässt sich nicht ergooglen, ist also schwer nachzuvollziehen ;) Bezieht sich das vielleicht nur auf die gesetzliche Kündigungsfrist? Mit Tarifvertrag hat man keine gesetzliche Kündigungsfrist.
    Ich stütze meine Weisheit auf Recherchen, die ich zu meinem "Problem" angestellt habe, z.B. https://www.frag-einen-anwalt.de/Kue...--f180681.html

    Jedenfalls sind wir uns ja einig, dass man auf jeden Fall dann schon zum 30.06. kündigen sollte. Glaube aber immernoch, dass der Arbeitgeber auf den Termin zum 31.08. nicht eingehen MUSS (aber welche Kliniken haben schon nicht gerne so viel Vorlaufzeit wie möglich..)



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