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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Eben. Die Frage ist, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt. Von der Personalabteilung wird man da sicher auch nicht immer die ganze Wahrheit erfahren.

    Außerdem stellt sich, wenngleich die meisten Psych-Konsile wahrscheinlich wirklich eher trivial sind, IMHO schon die Frage, ob man durch die bisherige Erfahrung ausreichend darauf vorbereitet / dafür qualifiziert ist, an der Therapie stationärer, oft multimorbider, oft geriatrischer Patienten, die oft sicher eine lange Medikamentenliste haben, herumzuschrauben. Ein Psych-Konsil bei einem Parkinson-Patienten mit multiplen kardialen Vorerkrankungen, Niereninsuffizienz und häufigen Elektrolytstörungen ist halt schon eine etwas andere Kategorie als ein typischer Patient in der Psych-Ambulanz.

    Bei uns machen, bis auf sehr seltene Ausnahmefälle, nur Fachärzte Konsile.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Das ist genau der Kernpunkt, den ich auch betonen wollte....Ich habe am Anfang erwähnt, dass der Schwerpunkt dort in dem KH eigentlich Onkologie ist, daher habe ich mir gleich gedacht, was wenn ich da was medikamtös anpassen muss....Patienten haben sicher Chemo, welche medis darf ich geben welche nicht - da habe ich keine Erfahrungen damit, und eben, bei uns machen Konsile, auch während Diensten, nur Fachärzte, oder Assistenten, aber die sind schon Fachärzte z.b für Neurologie.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du gehst das von der falschen Seite an- Hauptfrage ist die rechtliche Grundlage und DANN erst die fachliche Eignung. Hat EURE Klinik einen Hintergrund? Dann wüsste ich, wen ich anrufe.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #9
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    Wir haben Hintergrund in unserer Klinik....
    aber , wie ich schon erwähnt habe, ich habe es ganz direkt gefragt, wen ich anrufen darf - die Antwort war - keinen, allein das war für mich schon kaum nachvollziehbar....und danach kam es von ihr ok, sie würde es abklären, wer für mich oberärtzlich zuständig wäre...bis jetzt weiss ich nicht, ob es schon abgeklärt ist oder noch nicht, wird erst nächste woche klar, hoffe ich



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Es ist völlig wumpe, was die OÄ dazu meint.
    Ernsthaft- ist das so schwer zu verstehen, mal einfachste Grundstrukturen dahinter zu verstehen und mal strukturell an das Problem ranzugehen?

    Also- schau in deinen Arbeitsvertrag, was zu einer Verpflichtung der Arbeit an anderen Standorten steht.
    Normalerweise steht dann auch was zu Fahrtkosten und Anrechnung von Arbeitszeiten dazu- oder es gibt bei euch eine Regelung in den Verwaltungsvorgängen. Oft wird im Arbeitsvertrag darauf verwiesen.

    Du bist Weiterbildungsassistent. Damit geht der Gesetzgeber davon aus, dass du unter Aufsicht arbeitest. Wie eng diese Aufsicht ist, hängt von deinem Weiterbildungsstand ab. Aber irgendeine Backuplösung muss es IMMER geben. Und dein Weiterbildungsstand entspricht offenbar nicht dass du in einem fremden Haus völlig eigenständig Patienten aus einem Spektrum, das nicht dem deiner normalen Arbeit entspricht, betreust.
    Es wäre mir völlig wumpe, wen ich anrufen DÜRFTE. Wer soll dir verbieten, ein Telefon zu bedienen und anzurufen? Im Zweifel erstmal die komische OÄ wenn die sonst auch für dich zuständig ist.
    This above all: to thine own self be true,
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